Behörde: 110kV-Leitung braucht keine UVP

Für die geplante 110kV-Leitung in Villach sei laut UVP-Behörde des Landes keine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, teilte Landesrat Rolf Holub (Grüne) mit. Er plant Gespräche mit einer Bürgerinitiative und Projektbetreiber KELAG.

Auf Grund der ermittelten Ergebnisse und der Stellungnahmen der forstwirtschaftlichen und naturschutzfachlichen Sachverständigen sei die Behörde auf Basis des UVP-Gesetzes in ihrer Einzelfallprüfung zu dieser Feststellung gekommen, sagte Holub am Dienstag im Anschluss an die Regierungssitzung.

Erster negativer Bescheid aufgehoben

Die Einzelfallprüfung des Projekts wurde notwendig, da der negative UVP-Feststellungsbescheid aus dem Jahr 2011 durch den Verwaltungsgerichtshof im letzten Jahr aufgehoben wurde. Das Bundesverwaltungsgericht wiederum ersuchte das Land Kärnten als UVP-Behörde erster Instanz um eine Einzelfallprüfung und Überprüfung der Kumulierung aller Rodungsflächen im Nahbereich des Projekts in den letzten zehn Jahren. Geprüft wurden dabei vor allem, ob aufgrund der Kumulierungseffekte schwerwiegende negative Umweltauswirkungen bestehen.

Gespräche mit Anrainern und KELAG

Das Ergebnis der Behörde werde in der nächsten Sitzung des Naturschutzbeirats entsprechend detailliert analysiert und die weiteren möglichen Schritte besprochen. So habe der Naturschutzbeirat die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Bescheid zu erheben, erklärte Holub.

Zudem lädt Holub Vertreter der Bürgerinitiative Villach-Süd sowie der KELAG am 20. April zu einem Gespräch in die Landesregierung, um über mögliche zufriedenstellende Lösungen für beide Seiten zu sprechen und zu vermitteln.

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