Biomassewerk: Rechtswidriger Baubescheid?

Obwohl im Jänner der Wärmevertrag zwischen den Errichtern des neuen Biomasseheizwerks und den Stadtwerken Klagenfurt unterzeichnet worden ist, gibt es erneut Ärger. Der Baubescheid soll rechtswidrig sein, sagen Anrainer, die gegen das Werk kämpfen.

Der Kampf um die Errichtung des Biomasseheizwerks in Klagenfurt-Ebenthal geht weiter: Eine Bürgerinitiative legte beim Landesverwaltungsgericht Nichtigkeitsbeschwerde gegen den 2007 erteilten Baubescheid ein. Nun prüft das Land den Sachverhalt und forderte von der Stadt eine Stellungnahme. Im schlimmsten Fall würden Baustopp und Millionenklagen drohen.

Die Errichtung des Biomassekraftwerks wird immer mehr zu einem zähen Ringen zwischen der RZ-Gruppe als Errichter des Heizwerks, der Papierindustrie, die das Werk verhindern möchte und einer Bürgerinitiative, die auch gegen den Bau ist. Die nun beim Landesverwaltungsgericht eingelangte Nichtigkeitsbeschwerde lässt aber auch beim Land und bei der Stadt die Köpfe rauchen.

Nachbargrundstück muss zuerst bebaut werden

Der Baubescheid für das Biomassewerk soll nämlich laut Anrainervertretern rechtswidrig sein. Er verletze Paragraph 19 des Kärntner Gemeindeplanungsgesetzes. In einer Verordnung aus dem Jahr 2007 heißt es, dass auf dem Grundstück, auf dem das Heizwerk entstehen soll, nur dann gebaut werden dürfe, wenn das Nachbargrundstück vorher bebaut werde. Beide Grundstücke sind derzeit aber unbebaut.

Wörtlich heißt es unter dem Punkt Bebauungsbedingungen: „Zur Sicherstellung einer geordneten Abfolge der Bebauung ist der Planungsraum lt. zeichnerischer Darstellung in zwei Bebauungszonen eingeteilt, wobei mit der Bebau7ung der Zone 2 erst begonnen werden kann, wenn die Zone 1 überwiegend einer widmungsgemäßen Bebauung zugeführt wurde.“

RZ-Gruppe: Angriff der Papierindustrie

Der Sprecher der Bürgerinitiative Michael Wulz, sagte, man hoffe das Projekt zu Fall zu bringen. Die Baubewilligung erster Instanz müsste aufgehoben werden und der Bauwerber um eine neue Bewilligung ansuchen. Die RZ-Gruppe sieht in der Nichtigkeitsbeschwerde einen erneuten Angriff der Papierindustrie. Die Anwälte der Bürgerinitiative würden von dieser bezahlt, was Wulz bestreitet.

Die Baugenehmigung sei rechtsgültig, heißt es von der RZ-Gruppe. Der betreffende Passus sollte nur eine Zersiedelung des Gebiets verhindern. Weil aber gleichzeitig fünf Hektar Grund bebaut werden habe die Nichtigkeitsbeschwerde keine rechtliche Relevanz, so Otto Zechmeister von der RZ-Gruppe.

Beschwerde hat aufschiebende Wirkung

Dennoch hat eine Nichtigkeitsbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht aufschiebende Wirkung. Es sei denn, die Behörde hebt die aufschiebende Wirkung wegen Dringlichkeit eines Projekts wieder auf. Die Stadt erstellt derzeit ein Gutachten, das am Mittwoch an das Land übermittelt wird. Erst dann wird wirklich feststehen, wie es um die Zukunft des Biomassewerks steht. Von der Klagenfurter Bürgermeisterin Maria Luise Mathiaschitz (SPÖ) heißt es, sie gehe davon aus, dass in Summe korrekt vorgegangen worden sei. Der Sachverhalt müsse aber geklärt werden.

Links: