VfGH weist Beschwerde gegen Asylquartier zurück

Die Gemeinde Ossiach ist mit ihrer Beschwerde gegen das Durchgriffsrecht des Bundes bei Asylquartieren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gescheitert. Der VfGH erklärte, er sei nicht zuständig und wies die Beschwerde zurück.

Seit der Verwaltungsgerichtsreform am 1. Jänner 2014 ist der VfGH, anders als früher, nicht mehr zuständig für die Prüfung von Beschwerden gegen Bescheide. Der VfGH ist nur mehr zuständig, Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zu prüfen, nicht aber von Verwaltungsbehörden, in diesem Fall der Innenministerin, erläuterte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Dienstag in einer Pressekonferenz.

„Sache damit nicht erledigt“

„Es ist davon auszugehen, dass die Sache damit nicht erledigt ist“, sagte Holzinger. Wenn die Gemeinde Ossiach bei ihrem Anliegen bleibe, werde sie gegen den Bescheid der Innenministerin zum Bundesverwaltungsgericht gehen. Erst gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes wäre ein Gang zum VfGH möglich.

Ossiach war eine der ersten Gemeinden, in denen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) das seit Oktober 2015 gegebene Durchgriffsrecht einsetzte: Nach Verhinderungsmanövern des FPÖ-Bürgermeisters Johann Huber griff das Innenministerium ein, um ein ehemaliges Kriegsblindenheim zu einem Verteilerzentrum für 150 Flüchtlinge zu verwerten. Es wurde Ende November bezogen.

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