Männer sollen Unfälle provoziert haben

Zweimal sind in den letzten Wochen Fußgänger offenbar absichtlich vor Autos gesprungen und haben dadurch Unfälle provoziert. In einem Fall handelt es sich laut Polizei um einen Asylwerber. Die Politik fordert, deren Versicherungsschutz zu klären.

Der Asylwerber, der in Klagenfurt absichtlich vor ein Auto gesprungen sein soll, gab sofort nach dem Unfall an, große Schmerzen zu haben. Bei Untersuchungen im Krankenhaus wurden aber keine Verletzungen festgestellt. Vom Ablauf des Unfalls her sei es beim zweiten bekannten Fall nach dem gleichen Muster abgelaufen, sagte Polizeisprecher Rainer Dionisio. Der Lenker sei weitergefahren, weil ihm der Mann verdächtig vorgekommen sei. Erst später habe er angehalten und die Polizei gerufen. Da sei der Mann bereits verschwunden gewesen.

„Anhalten und Polizei rufen“

Dionisio appellierte an betroffene Autofahrer, sofort anzuhalten und die Polizei zu verständigen. Denn sonst handle es sich um Fahrerflucht. Es sollte auch kein Geld an das „Opfer“ gezahlt werden, wenn dem Autolenker mit einer Anzeige gedroht werde. Über die Motive für die Fälle wird gerätselt. Spekuliert wird, dass die „Opfer“ zu Schmerzensgeld kommen möchten. Offiziell wollte dies aber niemand bestätigen.

Die Autofahrer jedenfalls kommen zweimal zum Handkuss. Einmal wegen des möglichen Schmerzensgeldes und das zweite Mal, weil sie auch die Reparatur des Autos aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Denn Asylwerber sind zwar kranken-, nicht jedoch haftpflichtversichert.

Kaiser: Innenministerium zuständig

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) forderte erneut Innenministerin Mikl Leitner (ÖVP) auf, Gespräche mit Versicherungsunternehmen zu führen. Das Innenministerium sei dafür zuständig. Es habe auch in Kärnten schon Unfälle mit Asylwerbern gegeben, die mit Fahrrädern unterwegs waren und mit Autos zusammenstießen. Andreas Schäfermeier, der Sprecher von Landeshauptmann Kaiser, rät allen Autofahrern, ihre Ansprüche geltend zu machen. Denn sollte ein Asylwerber einen Asylstatus bekommen und zu Vermögen kommen, müsse dieser den verursachten Schaden abgelten. Solange ein Asylwerber keine Mittel hat, kann er nicht belangt werden. Das gilt auch für mittellose, österreichische Staatsbürger.

BZÖ: Heimbetreiber in Pflicht nehmen

Auch das BZÖ meldete sich am Dienstag dazu zu Wort. Landtagsabgeordneter Willi Korak regt an, dass private Betreiber von Flüchtlingsquartieren verpflichtet werden sollen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Absichtlich verursachte Schäden durch Asylwerber, die Versicherungen nicht decken, müssten zu Lasten der Heimbetreiber gehen, so Korak.