Heta-Anleihen: Große Gläubigergruppe lehnt ab

Eine große Gläubigergruppe, die nach eigenen Angaben Anleihen in Höhe von fünf der insgesamt elf Milliarden Euro hält, lehnt das nachgebesserte Angebot für den Rückkauf ab. Das Land sieht trotzdem keinen Grund nachzubessern.

Am Dienstag hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) einen Kompromiss für Gläubiger, die vom Land besicherte Heta-Anleihen halten, veröffentlicht. Schelling hatte den Gläubigern eine 18-jährige Anleihe mit Bundesgarantie angeboten, wenn sie ihre ursprünglichen Papiere zu 75 Prozent des Nominale abgeben - mehr dazu in Heta-Gläubigern wird „Zuckerl“ angeboten.

„Ziel der vollen Abgeltung verfehlt“

Das neue Angebot „verfehlt das Ziel der vollen Abgeltung der Ansprüche nach wie vor deutlich“ schreibt die Gläubigergruppe, die nach eigenen Angaben mehr als ein Drittel der Anleihen vertritt und damit die Annahme des Angebots verhindern könnte.

Der Marktwert der Zerobonds, die Schelling anbietet, könnte sogar noch unter den 75 Prozent liegen, die das Land Kärnten als Barabfindung anbietet, kritisierte die Gruppe am Freitag. „Damit ist eine Annahme von Rückkaufangebot und zusätzlichem Angebot für diese Gläubiger nach wie vor nicht vertretbar.“

Kärnten bleibt bei Angebot

Das Bundesland Kärnten will auch nach der Ablehnung nicht an dem Angebot für die Anleihenbesitzer der Krisenbank Heta rütteln. „Für uns ändert sich gar nichts. Kärnten ist an seine wirtschaftlichen Grenzen gegangen“, sagte eine Sprecherin der Kärntner Finanzlandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut (SPÖ) am Freitag zur Nachrichtenagentur Reuters. Falls das bis 11. März laufende Angebot scheitern sollte, sei Kärnten bereit, „bis zu den höchsten Instanzen“ zu gehen, sagte sie.

Der Fristenlauf

Bis zum 9. März, 17.00 Uhr, sollen Gläubiger bei den Tender Agents reagieren; die Frist endet endgültig am 11. März um 17.00 Uhr.

Auch Landeshauptmann Peter Kaiser appellierte erneut zur Annahme: „Mehr können wir nicht leisten, wenn wir den Umfang unserer Tätigkeit als ein Land mit gesetzgebender Körperschaft aufrechterhalten wollen. Aus dem schlussfolgere ich noch einmal abschließend auch in Richtung der Gläubiger: Glauben Sie mir und schauen Sie selbst nach. Was wir leisten, ist das, was wir leisten können. Alles, was danach kommt, wenn es zu keiner Annahme kommt, wird weniger sein und wird niemanden wirklich befriedigen.“

Gerüchte über Zusatzangebote des Bundes

Verstreicht das Angebot in einer Woche ungenutzt, muss die Finanzmarktaufsicht den Schuldenschnitt einseitig verordnen. Die Gläubiger würden dagegen Klage erheben. Jahrelange und vor allem teure Prozesse wären die Folge.

Es gibt allerdings schon Spekulationen, wonach es bis nächste Woche auch noch weitere Zusatzangebote für die Gläubiger seitens des Bundes geben dürfte, um das Schlimmste zu verhindern. Die Klagen könnten nicht nur Kärnten als Bürgen, sondern auch den Bund als Eigentümer der Heta betreffen.

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