Barrierefreier Zugang zu Kirchen gefordert

Seit erstem Jänner müssen öffentliche Gebäude für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein. Doch bei den etwa 1.000 Kirchen in Kärnten gibt es noch massiven Handlungsbedarf, klagen Betroffene.

Ein Beispiel: Die gelbe Kirche auf einer Anhöhe oberhalb der Radetzkystraße in Klagenfurt ist so etwas wie das Wahrzeichen des Stadtteils Kreuzbergl. Doch für behinderte Menschen wird der Weg in die Kirche zum Spießrutenlauf. Mit dem Rollstuhl kommen Beeinträchtigte nicht den steilen Kreuzweg nach oben. Und mit dem Auto darf niemand zufahren, weil auf der Straße ein Fahrverbot besteht.

Zeichen im Jahr der Barmherzigkeit

Bei frei zugänglichen Kirchen scheitere es dann oft an Treppen oder Türbarrieren, sagte Helga Napetschnig. Die auf den Rollstuhl angewiesene Frau fordert nun barrierefreien Zugang zu den 1.000 Kirchen in Kärnten: „Die Kirche feiert heuer das Jahr der Barmherzigkeit, das heißt, den Respekt und die Wertschätzung vor jedem Menschen. Als Zeichen erwarte ich mir, dass ich wählen kann, welche Kirche ich besuche und dass das auch barrierefrei geschieht. Als Zeichen der Liebe und Mitmenschlichkeit und als Zeichen, dass der Mensch im Vordergrund steht. Wenn die Kirche hier kein Vorbild ist und sich nicht öffnet, damit jeder diese Kirche selbstbestimmt besuchen kann, dann ist das kein Jahr der Barmherzigkeit.“

Diözese: Barrierefreiheit nicht immer möglich

Aus der Diözese Gurk hieß es, dass ein barrierefreier Zugang zu allen Kirchen in Kärnten utopisch sei. Bei den etwa 330 Pfarrkirchen im Land sei in den letzten Jahren allerdings viel passiert, um den barrierefreien Zugang auszubauen. Doch oft gebe es Gründe, warum ein Umbau nicht möglich ist, sagte Friedrich Breitfuss von der Bauabteilung der Diözese: „Unter Umständen scheitert es auch an den Gesetzen. Das Bundesdenkmalamt, das Denkmalschutzgesetz hat hier einiges zu sagen. Natürlich ist es auch das Geld, das sind die unverhältnismäßig hohen Mittel, die unter Umständen eingesetzt werden müssen.“

Behindertenanwältin: Um Verbesserungen bemühen

Den Denkmalschutz als Ausrede will Isabella Scheiflinger, die Behindertenanwältin des Landes, nicht als Ausrede gelten lassen. Es gebe trotzdem Handlungsbedarf: „Wenn ein Umbau nach dem neuesten technischen Stand nicht machbar oder zumutbar ist, dann muss man sich um maßgebliche, verbessernde Maßnahmen bemühen. Das kann zum Beispiel eine mobile Rampe sein und eine Klingel an der Tür, damit diese geöffnet werden kann.“

Körperlich beeinträchtigte Menschen wie Frau Napetschnig hoffen, dass sie künftig in jeder Kirche des Landes ohne fremde Hilfe Zutritt haben.