Asyl: Gemeinden gegen Mindestsicherung
Die Kärntner Gemeinden befürworten eine Umstellung auf Sachleistungen. Bis jetzt erhalten Asylwerber in den ersten vier Monaten 40 Euro Taschengeld pro Monat. Eine „Beeinträchtigung“ der Ansprüche von Österreichern will man vermeiden.
60:40-Kostenteilung
Die Mindestsicherung beträgt in Kärnten 834 Euro. Erhält ein Flüchtling Asylstatus, steht ihm dieser Betrag genauso zu wie einem Kärntner. Die Kosten für die Grundversorgung trägt zu 60 Prozent der Bund und zu 40 Prozent das Land.
Argumentiert wird in einer Aussendung vom Montag mit steigendem Kostendruck. Am liebsten wäre dem Gemeindebund eine österreichweit einheitliche Regelung. Die Kärntner SPÖ hatte eine solche zuletzt im Landtag gefordert. Eine Kürzung der Mindestsicherung würde aber auch Kärntner treffen, so Kaiser - mehr dazu in SPÖ gegen Kürzung der Mindestsicherung.
Abgesehen von der Mindestsicherung treten die Gemeinden für eine Lockerung der baulichen und raumordnungsrechtlichen Vorgaben für Asylquartiere ein.
Grüne orten Spirale der Kriminalität
Die Klubobfrau der Grünen, Barbara Lesjak, sagte in einer Aussendung, das Kostendruck-Argument sei nachvollziehbar. Dennoch müsse klar sein, dass mit Kürzungen in der Mindestsicherung eine unkontrollierbare Spirale der Kriminalität losgetreten werden könne. Es sollte den Beziehern der Mindestsicherung die Möglichkeit zu einer fair entlohnten Erwerbstätigkeit gegeben werden, so Lesjak.
Caritas dagegen
Am Dienstag meldete sich Caritasdirektor Josef Marketz zu Wort. Er sagte, wann man Flüchtlinge von Anfang an an den Rand und in die Armut dränge, wie solle man sie dann zu stolzen, das Land mitgestaltenden Bürgern machen? Er sei gegen die Kürzung, denn es handle sich ja um eine „Mindest“-Sicherung für einen menschenwürdigen Lebensunterhalt.