Heta-Prozess: Urteil am 11. März

In Frankfurt hat am Donnerstag der erste Prozess über das Zahlungsmoratorium für Verbindlichkeiten der Hypo-„Bad Bank“ Heta begonnen. Das Urteil soll am 11. März fallen. Die vorsitzende Richterin Stefanie Klinger zweifelt an der Rechtmäßigkeit des Zahlungsstopps für Anleihen.

Die Gläubiger der einstigen Krisenbank Hypo Alpe-Adria (heute Heta) kämpfen nun auch vor Gericht um entgangene Gelder und gegen den von Österreich verhängten Schuldenschnitt. Das Moratorium, das am Donnerstag beim ersten Prozesstag in Frankfurt im Mittelpunkt stand, wurde von der österreichischen Finanzmarktaufsicht mit EU-Recht zur Bankenabwicklung begründet. Das könne aber für die Heta nicht gelten, weil diese als „Bad Bank“ ihre Banklizenz zurückgegeben habe, sagte Richterin Klinger laut dem Wirtschaftsmagazin Bloomberg bei der Anhörung.

Regeln womöglich in Deutschland ungültig

Die Regeln würden für den Schutz der Finanzmärkte gelten und könnten nicht für eine Einheit angewendet werden, die schon „ziemlich tot“ sei und nicht mehr am Finanzmarkt teilnehmen werde. Außerdem äußerte das Gericht Zweifel, dass die österreichischen Regeln für die Heta auch auf Schulden angewendet werden können, die unter deutschem Recht begeben wurden, schreibt Bloomberg. Die endgültige Einschätzung so aber erst am 11. März fallen.

Schelling zuversichtlich

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) mache sich wegen der Aussagen der Richterin keine Sorgen. „Es ist völlig egal, ob das in Deutschland gilt oder nicht. Das Moratorium läuft sich selbst Ende Mai tot. Daher ist egal, ob jetzt entschieden wird, ob das gilt oder nicht. Das ist sowieso weg. Daher mache ich mir keine Sorgen“, so der Finanzminister. Es sei interessant, dass das auf den 11. März verschoben wurde: „Vielleicht rechnen viele damit, dass das Angebot wirklich angenommen wird und keine weiteren Prozesse notwendig sind.“

11. März auch Fristende für Anleihenrückkauf

Am 11. März ist auch Fristende für das Anleiherückkaufangebot Kärntens an die Heta-Gläubiger. Bis zu diesem Tag können die Investoren das Angebot Kärntens zum Rückkauf landesbehafteter Papiere der früheren Hypo annehmen oder ablehnen.

Kärnten hatte den Heta-Gläubigern angeboten, Anleihen zu 75 Prozent des Nominales abzukaufen. Bisher weigern sich große Gläubigergruppen, weniger als 100 Prozent des Nominales zu akzeptieren. Finanzlandesrätin Gabriele Schaunig (SPÖ) hatte am Mittwoch in Wien neuerlich das Angebot zum Rückkauf für landesbehaftete Heta-Anleihen verteidigt - mehr dazu in Neuerlicher Appell an Heta-Gläubiger.