GPA erstritt zwei Millionen Euro für Mitglieder
Die GPA präsentierte am Mittwochvormittag die Rechtsschutzbilanz für das Jahr 2015 in einer Pressekonferenz. Spannungen am Arbeitsmarkt würden sich auch auf den Arbeitsalltag niederschlagen, hieß es. Der Arbeitsdruck auf die Angestellten nehme permanent zu, das werde durch die hohe Arbeitslosigkeit noch verstärkt, sagte Jutta Brandhuber, die Regionalgeschäftsführerin der GPA.
Immer mehr Teilzeitverträge
Arbeitnehmer müssten immer und überall erreichbar sein und bekämen wenig Pausen, sagte Brandhuber: „Wir bemerken auch, dass es in den Verträgen zu ganz engen Klauseln kommt, die die Menschen in ihrer Freiheit berühren. Außerdem gibt es vermehrt Teilzeitverträge - mittlerweile auch für Männer - in denen die Menschen zu Teilzeitverträgen gezwungen werden. Das betrifft vor allem den Handel und den sozialen Bereich. Hier haben wir fast nur noch Teilzeitverträge und ganz, ganz wenig Vollzeitverträge.“
Geht dann der Arbeitsplatz verloren, werden immer öfter einvernehmliche Lösungen des Arbeitsverhältnisses akzeptiert und das muss kein Vorteil sein, warnte Brandhuber: „Denn bei einer Kündigung gibt es eine Kündigungsfrist. Die ist manchmal so lange, dass man eine Verschnaufpause hat, dass man sich eine neue Arbeit suchen kann. Mit einvernehmlichen Lösungen werden solche Kündigungsfristen aber umgangen und das ist nicht immer ein Vorteil für die Beschäftigten. Bei den Gesprächen über die einvernehmliche Kündigung wird das von den Arbeitgebern aber oft als Vorteil dargestellt.“
Warnung vor All-in-Verträgen
Außerdem warnt die Gewerkschaft vor sogenannten All-in-Verträgen: jeder fünft Arbeitnehmer hat bereits einen, und nicht für jeden ist er geeignet. Zum Beispiel sind Reisekosten, Überstunden, Mehrstunden und anderes mit einem Gesamtgeld abgegolten, sagt die Juristin Sigrid Bernhard: "Unsere Forderung ist und bleibt, dass All-in-Verträge auf Führungskräfte beschränkt werden sollen. Im Handel ist es mittlerweile auch üblich, Filialleitern All-in-Verträge anzubieten. Das sind aber keine leitenden Angestellte im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Trotzdem sagt man ihnen, du brauchst die Arbeitszeit nicht aufzuzeichnen. Also, das ist schon einmal falsch.
Die GPA hat einen All-in-Rechner auf die Homepage gestellt, damit kann man seinen Arbeits-Vertrag überprüfen. Die individuelle Beratung wird dadurch aber auf keinen Fall ersetzt, heißt es seitens der Gewerkschaft.
Links:
- All-in-Rechner der GPA
- Rechtsschutzbilanz 2014: Mehr Kündigungen nach Arbeitsunfällen (kaernten.ORF.at; 12.2.2015)