Paar wegen Kindesmisshandlung vor Gericht

Ein 38 Jahre alter Kärntner und seine 34 Jahre alte Frau haben sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen fortgesetzter Gewaltausübung an drei Kindern der Familie verantworten müssen. Die Eltern bestreiten die Vorwürfe.

Das Ehepaar hat gemeinsam und aus anderen Beziehungen insgesamt vier Kinder. Bei den betroffenen Kindern handelt es sich um einen 16 Jahre alten Burschen und elf Jahre alten Zwillinge, ein Bub und ein Mädchen. In ihren Krankenakten finden sich blaue Flecken, Schürfwunden sowie die eine oder andere Rissquetschwunde. Das Jugendamt erstattete 2014 Anzeige. Alle vier Kinder leben nicht mehr zu Hause, drei von ihnen sind im SOS Kinderdorf untergebracht. Sie haben nach einiger Zeit und psychologischer Betreuung im Kinderdorf über die angeblichen Erlebnisse zu erzählen begonnen. Die Kinderdorfmutter sagte, die Kinder würden in ihren Erzählungen sehr ehrlich wirken. Sie hätten Angst wieder nach Hause zu müssen, sagte die Kinderdorfmutter.

Gutachter: Fremdeinwirkung nicht ausgeschlossen

Es handle sich um Verletzungen, die keine typischen Misshandlungsfolgen seien, ausschließen könne er Fremdeinwirkung aber nicht, sagte der Gerichtsmediziner zu Richter Gernot Kugi. Die Tochter des Paars habe zwar auffällig viele Hämatome gehabt, allerdings sei sie auch während eines stationären Krankenhausaufenthalts drei Mal gestolpert. „Vielleicht hat das Kind auch ein motorisches Problem“, meinte der Arzt.

Sohn soll gehört werden: Vertagung

Der Anwalt der Kinder kündigte nach der Befragung des Gerichtsmediziners an, dass der elf Jahre alte Bub nun aussagen möchte. Er habe das gegenüber dem Leiter des SOS Kinderdorfs, in dem er mittlerweile lebt, und auch im Rahmen der psychologischen Betreuung, wo auch die Entwicklungen im Prozess gegen die Eltern besprochen werden, entschieden. Staatsanwalt Christian Gutschi schloss sich dem Beweisantrag an. Eine Psychologin soll den Buben nun bei der nächsten Verhandlung kontradiktorisch vernehmen. Bei einer kontradiktorischen Vernehmung im Rahmen eines Strafprozesses treffen die Beschuldigten und der Zeuge nicht direkt zusammen. Der Prozess wurde am Dienstag zum bereits dritten Mal vertagt.

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