„Bei Heta wird bis zuletzt verhandelt“

Seit 21. Jänner liegt das Quoten-Angebot an die Heta-Gläubiger vor. Bis 11. März müssen sie sich entscheiden. Wirtschaftsexperte Gottfried Haber von der Donau Uni meint, es werde bis zuletzt verhandelt. Der Fall sei relevant für die Finanzmärkte.

Das Angebot für die Gläubiger lautet 75 Prozent Quote, in Summe 7,8 Milliarden Euro - mehr dazu in Heta-Angebot „Grenze des Machbaren“. Nur Stunden nach der Veröffentlichung des Rückkaufangebots sagten bereits erste große Heta-Gläubigergruppen „Nein“ zum Angebot. Ihre Ansprüche müssten vollständig abgedeckt werden, so ihre Forderung - mehr dazu in Heta-Gläubiger lehnen Rückkaufangebot ab. Sie sagten aber auch, sie seien für faire Gespräche offen.

Zwei Drittel müssen zustimmen

Offiziell gilt das Angebot des Landes als unverhandelbar. Wirtschaftsxperte Gottfried Haber von der Donau Universität Krems sagte dazu, in den nächsten Tagen werde noch verhandelt. Nun müsse man abwarten, die weiteren Schritte werden vor Ablauf der Frist passieren. Von den Gläubigern müssen zwei Drittel zustimmen, dann gilt das Angebot als angenommen. Im Fall der betroffenen Bundesländer und Hypothekenbanken appellierte Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer „Ja“ zu sagen. Auch für Großbanken sollte das Angebot reizvoll sein, zumal sie ihre Heta-Anleihen in den Bilanzen schon um die Hälfte abgeschrieben haben.

Die Gläubiger

Commerzbank, Cyrus Capital, Canyon Capital, Bybrook Capital, Farallon Capital, FMS Wertmanagement, HSH Nordbank, Knighthead Capital Management, NV Bank, Pimco, Redwood Capital, Dxia Deutschland, Deutscher Bankenverband (Einlagensicherungsfonds), Erste Abwicklungsanstalt, Helvetia Versicherung, Düsseldorfer Hypo sowie Deutsche Pfandbriefbank.

Wesentlich bleibt aber eine Prinzipfrage: Was sind Garantien und Haftungen eines österreichischen Bundeslandes wert? Der Vorstand des deutschen Vermögensverwalters MEAG, Philipp Waldstein fürchtet eine negative Vorbildwirkung für andere staatliche Schuldner: „Wenn wir jetzt gegenüber Österreich und Kärnten nachgeben, was kommt als Nächstes? Katalonien, Griechenland?“, so Waldstein in einem Interview.

Richtungsweisender Fall

Haber sagte dazu, das sei ein Fall, der für die Finanzmärkte extrem spannend sei, andererseits aber auch die Akteure von Hedgefonds und Unternehmen in den Bereich bringe, wo sie über Untreue nachdenken müssen, wenn sie leichtfertig auf eine bestehende Haftung verzichten. Untreue bedeutet, wissentlich einen Schaden für sein Unternehmen in Kauf zu nehmen. Die Gläubiger müssen nun also die Chancen und Risiken abwägen, so Haber. Sie tragen ja auch ein Prozessrisiko mit der Frage ob man am Ende wirklich 100 Prozent bekomme. Es könnten aber auch mehr als 75 Prozent drin sein, so Haber.

Bei vielen Gläubigern stehen Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen noch bevor; man müsse bis 11. März abwarten. Aber auch Haber geht davon aus, dass auf Kärnten in jedem Fall Klagen zumindest von einzelnen Gläubigern zukommen werden.

Stummvoll berät Gläubigergruppe

Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ (Montag-Ausgabe) berichtet, berät der langjährige ÖVP-Nationalratsabgeordnete Günter Stummvoll derzeit die Wiener Anwaltskanzlei Binder Grösswang in Zusammenhang mit der laufenden Abwicklung der Hypo Alpe-Adria, nunmehr Heta Asset Resolution. Binder Grösswang vertritt die Interessen der Ad-Hoc-Gruppe.

Die Ad-Hoc-Gruppe

Commerzbank AG
Cyrus Capital Partners, L.P.
Farallon Capital Europe LLP
FMS Wertmanagement AöR
Knighthead Capital Management, LLC
N.V. Bank Nederlandse Gemeenten
Pacific Investment Management Company, LLC (PIMCO)
Redwood Capital Management, LLC

Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Heta-Anleihegläubigern, die das 75-prozentige Rückkaufangebot von Bund und Land Kärnten bisher ablehnen und auf einer vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen (rund 2,5 Milliarden Euro) beharren. Dass Stummvoll damit letzten Endes gegen die Interessen der Republik und ihrer Steuerzahler agiert, lässt er gegenüber „profil“ nicht gelten: „Ich habe ganz im Gegenteil versucht, zwischen beiden Seiten zu vermitteln, um so in bester sozialpartnerschaftlicher Tradition einen Konsens herzustellen. Ich war damit bisher aber nicht erfolgreich.“ Zu seinem Beraterhonorar sagt Stummvoll nur so viel: „Der Stundensatz liegt unterhalb dem eines Anwalts.“

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