Allergene: „Außer Spesen nichts gewesen“

Seit rund einem Jahr müssen Speisen, die Allergene enthalten, in Lokalen gekennzeichnet werden. „Außer Spesen nichts gewesen“, bilanziert die Kärntner Gastronomie. Es gab kaum Kundenanfragen und keine einzige Anzeige.

Wirtshäuser, Restaurants und Kaffeehäuser müssen ihre Gäste seit Inkrafttreten der Allergenverordnung über 14 mögliche allergieauslösende Zutaten in Nahrungsmitteln aufklären, die Aufregung vorab war groß. Allergene wie Laktose, Senf und Nüsse müssen seither entweder auf der Speisekarte schriftlich ausgewiesen werden, oder das Personal muss den Gast über Allergene mündlich informieren.

4.000 Mitarbeiter wurden geschult

Für die Gastronomiebetriebe bedeutete die Neuverordnung Mehrarbeit und Zusatzkosten. Viele Betriebe hätten neue Speisekarten mit den Allergenkennzeichnungen drucken lassen, sagt Gastronom Paul Haas. Auch wurden zahlreiche Mitarbeiter in Schulungen geschickt. 4.000 Mitarbeiter seien landesweit in 30 Kursen geschult worden, sagt Adi Kulterer, stellvertretender Wirtschaftskammer-Obmann der Sparte Gastronomie. Die Gastronomen wurden in den Kursen über die Allergene und darüber, wie die Speisekarten gestaltet sein müssen, informiert.

Wenige Kundenanfragen

Die Kunden interessierte die Kennzeichnung jedenfalls kaum. Es habe ganz wenige Anfragen gegeben, sagt Kulterer. Die betroffenen Kunden würden ohnehin über Allergene Bescheid wissen, meint Kulterer. Kontrolliert wird die Einhaltung der EU-Verordnung von der Lebensmittelaufsicht, im letzten Jahr gab es keine einzige Anzeige in Kärnten. „Also außer Spesen nichts gewesen“, so Gastronom Paul Haas.

An den Gerüchten, dass Gastronomen künftig auch Nährwerttabellen anbieten müssen, sei glücklicherweise nichts dran, so Kulterer: „Das gilt nur für verpackte Lebensmittel und kommt sicher nicht für die Gastronomie.“

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