Heta-Angebot „Grenze des Machbaren“

Die Quote für den Rückkauf der Heta-Haftungen beträgt 75 Prozent. Kärnten zahlt 1,2 Mrd. Euro, „die Grenze des Machbaren“, sagt Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ). Lehnen die Gläubiger das Angebot ab, droht die Insolvenz des Landes.

Das Land haftet derzeit für Heta-Anleihen mit elf Mrd. Euro, 7,8 Mrd. werden nun angeboten. Das Angebot an die Gläubiger, internationale Banken und Anleger, fällt mit 75 Prozent höher aus als erwartet. Die Gläubiger können bis 11. März über das Angebot entscheiden. Die 75-Prozent-Quote betrifft die „Senior Schuldtitel“. Gläubiger, die nachrangige Schuldtitel halten, bekommen 30 Prozent; davon betroffen sind rund 0,9 der elf Mrd. Euro. Veröffentlicht wird das Angebot am Donnerstag auf der Website des Kärntner Ausgleichzahlungsfonds.

Der Beitrag des Landes beträgt 1,2 Mrd. Euro, finanziert über einen Kredit beim Bund. Damit will Kärnten mit Hilfe des Bundes endgültig seine Milliardenhaftungen bei der ehemaligen Landesbank loswerden. Zu zwei Dritteln müssen die Gläubiger dem Angebot zustimmen, dann geht der Rückkauf über die Bühne.

Schaunig: „Mehr geht nicht“

Kärntens Finanzreferentin Schaunig ist überzeugt, dass die Gläubiger annehmen: „Das ist die Grenze des für Kärnten Machbaren. Wer in die Kärntner Bilanzen schaut, kann sehen, dass mehr nicht geht. Den Gläubigern ist, glaube ich, bewusst, dass es dieses Angebot nur in dieser Konstellation gibt.“ Zudem stehe für die Gläubiger nach Annahme des Angebotes ein garantierter Betrag sofort zur Verfügung.

Dass Kärnten mehr zahlen muss als die 1,2 Mrd. Euro, sei ausgeschlossen, so Schaunig. Diese Ausgleichszahlungssumme sei fixiert. Für das Land würden aber noch Kosten, etwa für Rechtsberatungen und die Abwicklung, anfallen, die auch nicht unbeträchtlich seien.

Bangen in Kärnten

Wenn die Gläubiger das Angebot nicht annehmen, dann ist die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Zug. Sie müsse dann einen Schuldenschnitt durchführen, so Schaunig. Die weiteren möglichen Auswirkungen seien bekannt. Es drohten eine Insolvenz des Landes und zahlreiche Klagen und Prozesse über Jahre.

Wenn zwei Drittel zustimmen, könne das verbleibende Drittel der Gläubiger trotzdem klagen, sagt Schaunig: „Wir sind uns dieses Risikos bewusst, in jedem anderem Modell wäre das Klagsrisiko aber noch höher gewesen.“

Kein Präzedenzfall für Insolvenz

Da es für die Insolvenz eines Bundeslandes keine gesetzliche Regelung und auch keinen Präzedenzfall gibt, wäre die ganze Angelegenheit juristisch äußerst kompliziert. Wird die Ausfallsbürgschaft tatsächlich schlagend, muss erst einmal festgestellt werden, was überhaupt in die Insolvenzmasse kommen kann und was nicht. Experten glauben, dass jeder Bereich einzeln bewertet werden müsste, von den Spitälern über die Kindergärten bis zur Straßenerhaltung. Es ist nicht einmal gesichert, ob dem Land gehörende Immobilien verwertet werden könnten, da geklärt werden müsste, ob das Land sie zur Aufrechterhaltung des „Betriebs“ braucht, was verfassungsrechtlich abgesichert ist.

Eine Insolvenz kann, wenn überhaupt, aber erst dann eintreten, wenn die Gläubiger ihr Geld bei der Heta erfolglos eingefordert haben. Am Landesgericht Klagenfurt rechnet man jedenfalls mit Unmengen an Klagen und einer enormen Zusatzbelastung, das gilt aber für jedes der möglichen Szenarien. Auch Juristen erwarten für den Insolvenzfall eine schier unendliche Flut an Klagen und Prozessen.

Kaiser: Kredit „verkraftbar“

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sagte am Mittwoch, er sei überzeugt davon, dass Plan A aufgehe. Man habe alle Sicherheit geboten, die in den Verträgen verlangt worden sei. Der finanzielle Spielraum des Landes wird durch den zusätzlichen Kredit in Milliardenhöhe weiter eingeschränkt, die Rückzahlung wird Jahrzehnte dauern. Das sei für Kärnten zwar schmerzhaft, aber verkraftbar. FPÖ-Obmann Christian Ragger forderte in einer Aussendung einen „Plan B“. Es müsse eine Alternative geben, falls die Gläubiger nicht zustimmen.

Erste Gläubiger lehnten bereits ab

Bis zuletzt hatten Gläubigervertreter jede Quote unterhalb von 100 Prozent als unannehmbar bezeichnet - mehr dazu in Heta: Gläubiger schalten auf stur. Nachverhandlungen zum nun vorliegenden Angebot soll es allerdings nicht geben. Die deutschen Versicherungen lehnten am Mittwoch das Angebot schon ab. Sie forderten 100 Prozent. Die Gläubiger werden ihre Entscheidung nicht direkt in Kärnten, sondern zwei internationalen Banken mitteilen. Am 14. März dürfte sie voraussichtlich bekanntwerden.

Wirtschaftsexperte Gottfried Haber schätzt, dass sich bei den Gläubigern nun zwei Gruppen bilden: „Jene, die noch spekulieren, und jene, die nun überlegen wird.“ Vor allem bei internationalen Fonds gehe es auch um das Prinzip. Denn auf dem Finanzmarkt wird befürchtet, dass das Beispiel Heta Schule macht und auch andere öffentliche Haftungen bald weniger wert sind.

Heta-Verkauf soll 7,8 Mrd. Euro bringen

Die Voraussetzungen für das Angebot standen seit Längerem fest, zuletzt hatte man nur noch auf die Summe gewartet, die das Finanzministerium als Vorauszahlung für die Heta-Verkaufserlöse ansetzen würde - mehr dazu in Heta-Verkauf soll 6,3 Milliarden bringen. Dazu war ein Gutachten notwendig. Der Bund dürfte nun offenbar sogar mit 7,8 Mrd. Euro an Erlösen rechnen. Ein Teil davon muss aber nach einem Generalvergleich mit der BayernLB als Ex-Mehrheitseigentümerin gezahlt werden. Sollte der Verkauf von Heta-Anteilen mehr einbringen als erwartet, wird den Gläubigern eine Nachbesserung versprochen.

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