Neues Wahlrecht für Landwirtschaftskammer

Im November dieses Jahres wählen Kärntens Bauern ihre Interessensvertreter bei der Landwirtschaftskammerwahl. Die neue Wahlordnung muss aber wegen Bedenken des Verfassungsdienstes noch einmal überarbeitet werden.

Die Frage, wer bei der Landwirtschaftskammerwahl wählen darf, sorgte in der Vergangenheit immer wieder für politische Diskussionen. Laut Gesetz durften bisher nur jene wählen, die überwiegend in der Landwirtschaft tätig sind. Diese Formulierung ließ den Gemeinden bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse einen gewissen Spielraum. Nun hat die Dreier-Koalition von SPÖ, ÖVP und Grünen festgeschrieben: Wählen darf, wer im Hofverbund lebt. Also auch Altbauern, die den Hof schon übergeben haben und Kinder ab einem Alter von 16 Jahren. Das sei zeitgemäß, hieß es aus der Landesregierung. In der Praxis würden alle Familienmitglieder am Hof mit arbeiten.

Ausschuss: Gesetz rasch und effizient umsetzen

Dem Verfassungsdiest des Landes ist diese Festlegung aber zu ungenau, bestätigte der Vorsitzender des Verfassungsausschusses im Landtag, der Abgeordnete Andreas Scherwitzl (SPÖ): „Der Verfassungsdienst möchte eine bessere Spezifizierung, abzielend auf die landwirtschaftliche Tätigkeit dieser Familienangehörigen. Und ich denke, dass wir im gemeinsamen Gespräch relativ rasch zu einer rechtskonformen Lösung finden werden.“

Das bedeute aber nicht, dass Alt- und Jungbauern nun um ihr Wahlrecht bangen müssten. Scherwitzl: „Wir stehen zu unserem Wort. Es geht um ein paar Formulierungsfeinheiten. Es kann keine Rede davon sein, dass das zurück an den Start bedeutet. Ganz im Gegenteil, wir werden das sehr rasch und effizient umsetzen.“

Mehr Wahlberechtigte durch neues Wahlrecht

Das neue Wahlrecht für die Landwirtschaftskammer dürfte mehr Wahlberechtigte bringen, wie viele genau könne aber noch niemad sagen, sagte Scherwitzl. Dass dieses Wahlrecht vor allem der ÖVP mehr Stimmen bringen könnte, haben deren Vertreter stets bestritten. Zurückgewiesen wurde auch, dass die Zustimmung von SPÖ und Grünen zum neuen Wahlrecht eingetauscht wurde und zwar gegen das Ja der ÖVP zur Änderung der Landesverfassung. In der Landesverfassung konnte nach Zustimmung der ÖVP die „autochthone Volksgruppe“ aufgenommen werden - mehr dazu in Verfassungsreform: ÖVP lenkt ein (kaernten.ORF.at; 29.9.2015).