Prozess gegen Ex-Hypo-Anwalt vertagt

Wegen Untreue muss sich Rechtsanwalt Alexander Klaus seit Freitag vor Gericht verantworten. Der Ex-Hypo-Anwalt war auch gleichzeitig Anwalt der Flick-Stiftung, die beim Vorzugsaktiendeal investierte. Der Prozess wurde vertagt.

Alexander Klaus war jahrelang Vertrauensanwalt der Hypo. Nach der Erkrankung seines früheren Kanzleipartners Johann Quendler übernahm er auch dessen Agenden im Vorstand der Flick-Privatstiftung. Diese war einer der Investoren beim Vorzugsaktiengeschäft der Hypo im Jahr 2006. Diese beiden Funktionen brachten Klaus die Anklage der Staatsanwaltschaft ein.

Alexander Klaus mit Verteidiger Murko Fink

ORF

v.l. Gernot Murko, Alexander Klaus, Bernhard Fink vor Gericht.

Er erschien mit seinen Verteidigern Bernhard Fink und Gernot Murko vor Gericht und bekannte sich nicht schuldig. Verteidiger Murko begründete dies damit, dass Klaus die Interessen der Flick-Stiftung vertreten habe, die gute Vertretung von Klienten könne „niemals“ Untreue sein, so Murko.

Bei dem Vorzugsaktiendeal erhielten die Zeichner der Aktien Rückkaufgarantien der Bank. Die Bankmanager wurden bereits verurteilt, der Anwalt soll für den der Bank entstandenen Schaden mit verantwortlich sein.

„Put-Option“: Bank garantierte Aktien-Rückkauf

Staatsanwalt Robert Riffel umriss eingangs die Gründe für den Vorzugsaktiendeal, der Klaus vor den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz brachte. Klaus hatte demnach die Put-Option formuliert, welche der Milliardärin Ingrid Flick garantierte, dass die Bank ihr Investment zurückkaufen würde, wenn sie das wollte. Dies habe er in vier Transaktionen gemacht, im Vorstand der Flick-Stiftung, dessen Mitglied er war, erläutert und Verträge auch unterschrieben. Es ging um insgesamt 35 Mio. Euro, die mit sechs Prozent jährlich verzinst wurden. Dazu kam noch ein Investment einer anderen Stiftung in Höhe von 100.000 Euro.

Fremdkapital wäre Hypo billiger gekommen

Der Staatsanwalt rechnete dann vor, dass sich die Bank mit kurzfristigem Fremdkapital zum Ein-Monats-Euribor finanzieren hätte können. Statt dessen zahlte die Bank der Stiftung rund 4,3 Mio. Euro - für Geld, das sie um 2,6 Mio. am Kapitalmarkt bekommen hätte. Der Schaden sei also bei 1,7 Mio. Euro gelegen. Dass Klaus als Beitragstäter angeklagt werde, basiere auch auf der rechtskräftigen Verurteilung von Ex-Hypo-Vorstand Josef Kircher in dieser Causa.

Die Anklage beruhe nicht auf der „allgemeinen Lebenserfahrung“. Es hätten sich Beweismittel in Form von Aussagen ergeben, dass Klaus in interne Vorgänge der Bank eingeweiht war. Daher hätte er von den Vorgängen gewusst. Riffel warf Klaus zudem Beitragstäterschaft zur Bilanzfälschung vor - die Bankmanager hatten die Millionen aus den Vorzugsaktien in den Bilanzen als Eigenkapital dargestellt.

„Version von Staatsanwalt stimmt nicht“

Klaus’ Verteidiger Fink erklärte, die Version des Staatsanwalts treffe so nicht zu. Klaus habe 2006 die Funktion des Vorstands der Flick-Stiftung übernommen. Dort sei er für Recht und Personal zuständig gewesen, aber nicht für Veranlagungen. Es habe bereits einmal ein Verfahren gegen Klaus in dieser Causa gegeben, dies sei aber im Dezember 2012 von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Begründung dafür sei unter anderem gewesen, dass Klaus die Wertunterschiede, die sich durch die Put-Optionen ergaben, nicht gekannt hätte. Nach den Urteilen gegen Kircher und andere Ex-Bankvorstände sei ein neues Verfahren eingeleitet worden.

Anwalt: "Put-Option nicht Klaus’ Idee

Laut Fink waren die Put-Optionen aber keine Idee von Klaus, es habe solche auch schon vorher gegeben. Die Entwürfe für diese Put-Optionen stammten vom Notar und nicht von seinem Mandanten. Klaus sei auch ausschließlich für die Flick-Stiftung tätig gewesen, seitens der Hypo sei es Anwalt Gerhard Kucher gewesen. Fink wies darauf hin, dass es auch noch ein anderes Investment nach genau dem gleichen Muster gegeben habe, das aber nicht in der Anklage enthalten sei.

"Nicht glaubwürdige Aussagen Kulterers

Die Aussagen von Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer, der in dieser Causa verurteilt wurde, hätten wesentlichen Anteil daran, dass sein Mandant angeklagt worden sei, betonte Fink. Dessen Aussagen seien aber nicht glaubwürdig, so sei ein von Kulterer präsentiertes angebliches Zitat von Klaus: „wenn es keiner merkt, ist es auch kein Problem.“ Dies sei Unfug und an Schwachsinnigkeit nicht zu überbieten. Dessen Aussagen stünden in „unlösbarem Widerspruch zu sämtlichen vorhandenen Schriftstücken“, widersprächen jeder Logik, außerdem hätte Kulterer seine Aussagen immer wieder abgeändert.

Klaus selbst bekannte sich ausdrücklich nicht schuldig, die Verhandlung wurde auf kommenden Mittwoch vertagt.

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