Ehemaliger Hypo-Anwalt vor Gericht

Am kommenden Freitag muss sich der ehemalige Hypo-Anwalt Alexander Klaus vor Gericht verantworten. Ihm wird Beitrag zur Untreue vorgeworfen, es geht um ein Vorzugsaktiengeschäft von 2006 und damit verbundenen Rückkaufgarantien.

Mehrere Ex-Vorstände der Bank wurden in der Causa Vorzugsaktien bereits verurteilt - mehr dazu in Urteile gegen Kulterer und Kircher rechtskräftig (kaernten.ORF.at; 4.3.2014). Verurteilt wurden auch Siegfried Grigg und, in einem eigenen Prozess, Tilo Berlin - mehr dazu in Berlin kämpft gegen Urteil (kaernten.ORF.at; 9.4.2014). Der Schaden für die Hypo soll acht Mio. Euro betragen haben.

Einspruch abgelehnt

Der Anwalt von Klaus, Bernhard Fink, hatte gegen die Anklage Einspruch am Oberlandesgericht Graz eingelegt, dieser wurde abgelehnt. Daher muss sich Klaus nun vor einem Klagenfurter Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Oliver Kriz verantworten. Klaus hatte sich im Prozess zum Vorzugsaktiendeal 2006 entschlagen, als er als Zeuge geladen war. Er begründete dies damals mit seinem Recht, als Anwalt nicht aussagen zu müssen, sowie mit der Gefahr, sich selbst zu belasten.

Vertreter der Flick-Stiftung

Der Name Klaus war in vergangenen Hypo-Prozessen öfter gefallen. Ex-Hypo Vorstand Wolfgang Kulterer hatte etwa ausgesagt, dass er in Bezug auf die Put-Optionen und deren Geheimhaltung „fachlich auf die juristische Expertise“ von Klaus vertraut habe - mehr dazu in Worum ging es beim Hypo-Vorzugsaktien-Prozess?. Denn Klaus habe die Rückkaufaktion ausgearbeitet. Ex-Kurzzeit-Hypo-Vorstand Siegfried Grigg belastete Klaus im Prozess. Er sei davon ausgegangen, dass Klaus bei der Vertragsunterzeichnung mit der Flick-Stiftung wie immer die Hypo vertreten hätte.

Zum Zeitpunkt der Vorzugsaktien-Verkaufs war Klaus aber nicht nur Hypo-Anwalt sondern auch im Vorstand der Flick-Privatstiftung, die Aktien erwarb. Sein Verteidiger argumentiert, Klaus habe bei diesem Geschäft nur die Interessen der Flick-Stiftung vertreten.

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