Nonnenplakat: Rüffel vom Werberat

Der Werberat hat sich mit einer Beschwerde gegen ein Spittaler Optikerplakat beschäftigt, das eine kurzsichtige Nonne zeigt. Der Werberat sprach die Aufforderung aus, bei der Gestaltung künftig sensibler vorzugehen.

In der Begründung des Werberates heißt es, eine Vielzahl an Werberäten und Werberätinnen sei der Auffassung, dass die beanstandete Werbemaßnahme „hinsichtlich des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft (...) nicht sensibel genug gestaltet“ worden sei - mehr dazu in Beschwerde über Nonnenplakat.

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„Lächerlich-naiver Kontext“

„Im vorliegenden Plakatsujet wird eine gesundheitliche Einschränkung (Kurzsichtigkeit) positiv konnotiert, um diese als Konsumanreiz zu verwenden. Benutzt wird dazu eine tendenziell diskriminierende Darstellung einer Religionsausübung. So wird die Praxis des Gebets durch Dankbarkeit von negativer Auswirkung in einen lächerlich-naiven bzw. kommerziellen Kontext gestellt.“

Werbung dürfe nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen und Werbung dürfe niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, hieß es weiter.

Der Optiker hatte eingeräumt, dass sein Plakat polarisiere, es habe auch schon Diskussionen gegeben. Er sieht es als ungewöhnlich, aber nicht pietätlos. Das habe er auch dem Werberat geschrieben, nun gab es aber trotzdem eine Mahnung, in Zukunft sensibler vorzugehen.

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