Kein Alkotest nach Unfall mit Dienstwagen

In St. Veit/Glan hat sich ein Polizist am Donnerstag mit seinem Dienstwagen überschlagen. Weil er keinen Alkotest machte, drohen Konsequenzen. Der Beamte bestreitet, sich gegen den Alkotest geweigert zu haben.

Der Polizist war - wie erst am Sonntag bekannt wurde - am Donnerstagabend mit dem Dienstwagen unterwegs. Bei Mölbling kam er von der Fahrbahn ab. Das Auto überschlug sich und wurde schwer beschädigt, der Polizist kam mit leichten Verletzungen davon, der Dienstwagen wurde schwer beschädigt. Der Mann machte nach dem Unfall keinen Alkotest - und das wird vom Gesetzgeber wie eine Alkoholisierung mit 1,6 Promille gewertet.

Polizeisprecher Rainer Dionisio: „Der Polizist rief nach dem Unfall selbst noch die Streife. Dann wurde er - wie das so ist, wenn jemand leicht verletzt ist - zum Alkotest aufgefordert. Er fuhr mit zur Polizeiinspektion und wurde dann ins Krankenhaus gebracht, um sich behandeln zu lassen. Das Krankenhaus verließ er dann, ohne einen Alkotest zu machen.“ Das gilt als Verweigerung und wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt. Es wird dann eine Disziplinaranzeige erstattet.

Geldstrafe und Führerscheinentzug möglich

Im Verwaltungsverfahren drohen dem Polizisten nun eine Strafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro sowie ein Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten. Erst wenn es im Verwaltungsverfahren ein Urteil gibt, dürfte die Disziplinarkommission tätig werden, denn der Polizist ist auch Polizeigewerkschafter.

Vorläufig ist der Mann nicht im Dienst, er befindet sich im Krankenstand. Er sei nicht suspendiert worden, sagte Dionisio. Dafür würden nicht die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, u. a. weil der Beamte niemanden außer sich selbst gefährdet hatte.

Polizist: Nicht zu Alkotest aufgefordert

Gegenüber dem ORF sagte der betroffene Beamte, er habe nach dem Unfall selbst die Polizei verständigt, zum Alkotest sei er aber nicht aufgefordert worden. An Details könne er sich aber wegen des Unfallschocks nicht erinnern. Er gehe davon aus, dass es sich um einen Irrtum handle, der sich aufklären werde.

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