Bedingte Haft für Flüchtlings-Hetze

Ein 19-jähriger Kärntner hat auf Facebook gegen Flüchtlinge gehetzt. Am Freitag wurde er dafür in Klagenfurt zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. „Gehma se daschlogn?“ hatte er unter anderem gepostet. Ab Jänner werden die Strafen für Hetzte erhöht.

Was früher der Stammtisch war, ist heute oftmals eine Diskussion in den sozialen Netzwerken. Oft ist es einfach viel heiße Luft, aber wenn es um Flüchtlinge geht, kommt es immer öfter zu Gewaltaufforderungen bis hin zur Verhetzung gegen Volksgruppen oder Religionen. Dass dies kein Kavaliersdelikt ist, zeigte der Prozess am Freitag.

Diskussionen um Flüchtlingsunterbringung

Am 2. August 2015 erfuhren die Bewohner von Großkirchheim im Mölltal, dass Asylwerber in den Gasthof Untersagritz einziehen sollen. Auf Facebook verbreitet sich die Information im Ort wie ein Lauffeuer, es wurde viel diskutiert. Auch der 19-Jährige redete mit. Seine Kommentare brachten ihn allerdings vor Gericht. Er schrieb: „De tuama woll obmurgsn!“. Zwei Stunden später verlinkte er einen Freund in einem Kommentar und fragte ihn wörtlich: „Gehma se daschlogn?“ 1.375 Facebook-Freunde des Mannes können diese Kommentare lesen.

Facebook Prozess gegen Flüchtlinge gehetzt

ORF

Für Staatsanwalt Christian Pirker war das eine eindeutige Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen gegen Leib und Leben. Der Strafrahmen liegt bei bis zu zwei Jahren Gefängnis. Der 19-Jährige kam mit seiner Mutter aber ohne Rechtsanwalt in den Gerichtssaal. Auf Nachfrage von Richter Gernot Kugi sagte er, seine Postings seien im Reflex abgegeben worden. Er wolle keinesfalls mit Gewalt gegen Flüchtlinge vorgehen. Es tue ihm Leid und so etwas werde er nicht mehr machen. Richter Gernot Kugi verurteilte den 19 jährigen - nicht rechtskräftig - zu drei Monaten Haft auf Bewährung.

Strengere Strafen ab Jänner

Der Klagenfurter Jurist Andreas Nowak beschäftigt sich seit längerer Zeit mit Hetz-Postings in sozialen Medien und deren strafrechtliche Folgen. Viele Täter würden glauben, im Internet anonym agieren zu können, könnten aber meist rasch ausgeforscht werden.

Als Verhetzung gelte, wenn öffentlich zur Gewalt gegenüber bestimmten Personen aufgerufen wird. Bis zu zwei Jahren Haft beträgt derzeit die Höchststrafe. Ab Jänner gilt in Österreich ein überarbeitetes Gesetz, das die Strafen für Hetze drastisch erhöhen soll.

Die Schatten der freien Meinungsäußerung

Mit der „freie Meinungsäußerung“ begründen viele Menschen im Internet ihre teils verhetzenden Postings. Doch wo endet die freie Meinung und geht in strafbare Handlungen über? „Dort wo die Menschenrechte eines andren beginnen, zum Beispiel wenn es um Privatsphäre oder Gewaltaufforderungen geht“, sagt Kommunikationswissenschafterin Larissa Krainer.

Unterschätzt werde oft die rasche Verbreitung eines Postings im Internet, so Krainer. Sie appelliert an mehr präventive Bewusstseinsbildung im Elternhaus und an den Schulen. Wo Schatten ist, ist auch Licht, betont die Kommunikationsexperting. Das Internet könne natürlich auch im positiven Sinne Menschen motivieren und mobilisieren.