Bedingte Haft für Fahrschulbetreiberin

Am Landesgericht in Klagenfurt hat sich am Freitag eine Fahrschulbetreiberin wegen Missbrauch der Amtsgewalt, Anstiftung zur Falschaussage und Verleumdung verantwortet. Dafür erhielt sie zehn Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe.

Staatsanwalt Helmuth Jamnig warf der Spittaler Fahrschulbesitzerin eine lange Liste an Vergehen vor. Die Frau soll im Juni 2014 nach einer unangekündigten Überprüfung der Fahrschule durch die Bezirkshauptmannschaft insgesamt zehn Nachtfahrten ins zentrale Führerscheinregister eingetragen, die aber nicht absolviert worden waren.

Eintragungen missbräuchlich vorgenommen

Im Zuge der Kontrolle hatte die Beamtin der Bezirkshauptmannschaft Spittal erklärt, dass die betroffenen Fahrschüler ohne diese Nachtfahrten zur Prüfung am nächsten Tag nicht zugelassen werden. Außerdem hatte die Angeklagte Fahrstunden bestätigt, die nie durchgeführt worden sind. Damit verwendete die Frau ihre Befugnis, Eintragungen im Führerscheinregister vorzunehmen, missbräuchlich, so der Staatsanwalt.

Prozess Fahrschule

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Vor Gericht geständig

Als das bekannt wurde, versuchte die Angeklagte, die betroffenen Fahrschüler zu einer Falschaussage bei der Polizei anzustiften. Schließlich behauptete sie, dass die Beamtin der BH Spittal sie dazu veranlasst hätte, die Ausbildungsprotokolle im Nachhinein zu korrigieren.

Die Fahrschulbetreiberin zeigte sich vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi geständig. Sie habe die Fahrschule nach dem Tod ihres Mannes übernommen, mit 1,9 Millionen Euro Schulden. Bis dahin habe sie im Gastgewerbe gearbeitet und nichts mit dem Unternehmen zu tun gehabt. Die zum Teil langjährigen Mitarbeiter hätten ihr das Leben nicht leicht gemacht, so die Angeklagte.

Mildernde Umstände

Heute tue ihr das alles sehr Leid, betonte sie. Und sie habe mittlerweile in der Fahrschule alles unternommen, damit das nicht mehr passieren könne. Diese Maßnahmen, die hohen Schulden und das - wenn auch erst vor drei Tagen - erfolgte Schuldeinbekenntnis hätte man als Milderungsgründe gewertet, sagte der Richter. Dem Staatsanwalt ist die Strafe von 720 Euro und zehn Monaten bedingter Haft zu gering, er legt Berufung ein. Das Urteil nicht rechtskräftig.

Insgesamt wurde gegen zehn Kärntner Fahrschulen ermittelt. Strafrechtlich wurde zuletzt nur noch die Betreiberin einer Fahrschule verfolgt, zwei weitere erhielten ein Diversionsangebot - mehr dazu in Anklage im Fahrschulskandal. Die Fahrschüler müssen aber nicht mit Konsequenzen rechnen, hieß es vom Land. Denn sie hätten schließlich zur Aufklärung beigetragen.