Weiterer Schritt für mögliche Heta-Lösung

Die Regierungskoalition von SPÖ, ÖVP und Grünen hat im Rechts- und Verfassungsausschuss das „Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz K-AFG“ beschlossen. Es ist die rechtliche Grundlage für eine mögliche Lösung der Heta-Haftungen.

Das Gesetz soll kommende Woche dem Landtag vorgelegt werden, womit der Schaffung der Zweckgesellschaft nichts mehr im Wege steht. Die Gesellschaft soll den potenziellen Haftungsgläubigern des Landes ein Angebot zum Rückkauf der Heta-Anleihen machen.

Vorerst ist der Fonds eine gesetzliche Hülle, die erst dann aktiviert wird, wenn der von Kärnten zu leistende Beitrag feststeht und die Kreditverträge zur Vorfinanzierung dieses Beitrags durch den Bund ausformuliert sind. Der „Rest“ des Geldes, mit dem die Anleihen rückgekauft werden sollen, wird vom Bund vorgestreckt, und zwar in der Höhe jenes Betrags, den man aus der Verwertung der Heta-Assets erhofft.

FPÖ: „Unseriöse“ Vorgehensweise

FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz bezeichnete das Vorgehen von Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ), die mit dem Bund ausverhandelte Hypo-Heta-Lösung im Schnellverfahren durchzuziehen, als unseriös. So sei den Abgeordneten im Rechts- und Verfassungsausschuss des Kärntner Landtages die Gesetzesvorlage zur Errichtung eines Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds ohne Vorlage von entsprechenden Unterlagen präsentiert woden. Nun solle im Sonderlandtag das Zahlungsvehikel „im Blindflug“ beschlossen werden, so Leyroutz.

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