Prozess gegen Haider-Erbinnen vertagt

Am Landesgericht Klagenfurt hat am Freitag der Zivilprozess der Kärntner Landesholding gegen die Erbinnen des verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider begonnen. Der Richter riet zu einem Vergleich und vertagte bis 18. November.

Richter Wilhelm Waldner legte den Streitparteien am Freitag zu Beginn eine Mediation bzw. einen Vergleich dringend ans Herz. Am Vormittag wurde deshalb die Verhandlung kurz für Beratungen mit den Anwälten unterbrochen. Claudia Haider und ihre Töchter waren persönlich vor Gericht erschienen, wofür sich der Richter bedankte.

„Ich würde eine der zwei Varianten dringend anraten, andernfalls gibt es sicher einen langwierigen Prozess, der unter Umständen Jahre dauert“, gab Waldner den Parteien in die kurze Pause mit.

Haider Töchter Claudia Prozess

APA/Gert Eggenberger

Ulrike Haider-Quercia, Claudia Haider, Cornelia Haider-Mathis (v. l. n. r.)

Richter ist Klage zu unkonkret

Zuvor hatte der Richter ausführlich über die in dem Verfahren zu klärenden Punkte referiert, ihm fehlten in der eingebrachten Klage viele Details. Waldner: „Die Klagsdarstellung konzentriert sich nur - unter Anführungszeichen - auf einzelne Passagen im Strafurteil, die aber nichts hergeben. Das hat auch die beklagte Partei dargestellt.“ Es werde behauptet, der frühere ÖVP-Landesparteiobmann Josef Martinz habe in Zusammenwirken mit Jörg Haider 2007 bis 2009 bewusst und gewollt etwas getan, was er nicht tun hätte dürfen. „Der Tod ist aber 2008 eingetreten. Insofern ist es unschlüssig, wenn man sich nur auf ein Strafurteil bezieht“, sagte Waldner.

Landesholding muss Punkte klarstellen

Die Landesholding bekommt eine Frist von zwei Wochen, um die Sachlage schlüssig darzustellen, dann solle der Prozess fortgesetzt werden. Konkret verlangte der Richter vom Anwalt der Landesholding, Michael Pressl, eine Klarstellung dahingehend, welche konkreten Handlungen Jörg Haider gesetzt habe, die zum Schaden, also zu Auszahlung der 5,4 Millionen Euro an Birnbacher geführt haben. In welcher Funktion, als Landeshauptmann, Finanzreferent oder Parteiobmann, er gehandelt hab. Dazu, ob, wie und wie intensiv er Druck auf die damaligen und mittlerweile verurteilten Holdingvorstände Hans-Jörg Megymorecz und Gert Xander ausgeübt habe. Und wie die Landesholding ihren Anspruch begründe, da sie laut Firmenbuch im Jahr 2009 also ein Jahr nach Haiders Tod, neu gegründet wurde.

Holding will 600.000 Euro

Die Landesholding stützt sich auf das Urteil im Birnbacher-Prozess. 600.000 Euro verlangt sie von Haiders Witwe Claudia und den gemeinsamen Töchtern Cornelia Mathis-Haider und Ulrike Haider-Quercia, also 200.000 Euro pro Person. Grundlage für diese Forderung ist das Urteil aus dem Birnbacher-Prozess. Darin wird ausdrücklich auf die Verantwortung Haiders für das überhöhte Honorar, das der Steuerberater Dietrich Birnbacher für sein sechsseitiges Gutachten beim Hypo-Verkauf an die Bayerische Landesbank (BaynernLB) kassierte, hingewiesen.

Haider, damals Aufsichtskommissär der Landesholding, hatte Birnbacher im Jahr 2007 mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Die Landesholding überwies dem Villacher Steuerberater dafür sechs Millionen Euro - um 5,6 Millionen zu viel, wie im Verfahren gegen Birnbacher im Jahr 2012 festgestellt wurde. Ein Teil des Geldes sollte zu BZÖ und ÖVP fließen.

Anwalt ortet unberechtigte Klage

Dieter Böhmdorfer, der Anwalt der Familie Haider, bestreitet die Vorwürfe, er spricht von einer unberechtigten Klage. Jörg Haider, der im Oktober 2008 bei einem Autounfall tödlich verunglückte, sei an dem Birnbacher-Verfahren im Jahr 2012 nicht beteiligt gewesen. Und die Verfahren in Zusammenhang mit dem Birnbacher-Millionenhonorar, die zu seinen Lebzeiten geführt wurden, seien eingestellt worden, so Böhmdorfer.

Die Klage gegen Haiders Erben sei außerdem unzulässig, weil Haider nicht als Privatperson, sondern in seiner Funktion als Landeshauptmann gehandelt habe. Daher hätte ohnehin nur das Land Kärnten nach den Bestimmungen des Amtshaftungsgesetzes geklagt werden können, so Böhmdorfer.

„Prozess ist für uns der richtige Weg“

Einem Vergleich ist Anwalt Böhmdorfer prinzipiell nicht abgeneigt, allerdings befürchte die Familie Nachteile für den Ruf Jörg Haiders. Die Haider-Erbinnen wollen deswegen einer Meditation nur zustimmen, wenn daraus kein schuldhaftes Verhaltens von Jörg Haider ableitbar ist. „Deshalb glauben wir, dass eine gerichtliche Entscheidung für uns der richtige Weg ist“, so Böhmdorfer. Über die Möglichkeit zur Mediation wird am 18. November, dem nächsten Prozesstag, erneut gesprochen werden.

Wenn das Zivilverfahren durchgeführt wird, braucht es laut Richter Waldner neue Sachverständigengutachten und Vernehmungen von Zeugen. Sollte es soweit kommen, müssten die Verurteilten im Birnbacher-Prozess erstmals unter Wahrheitspflicht aussagen.

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