Heta-Gläubiger kämpfen gegen Hold-out-Gesetz

Die Heta-Gläubigergruppe „Gläubigerschutzgemeinschaft Teutonia“ will gegen das geplante Hold-out-Gesetz kämpfen, das die Kärntner Haftungsfrage lösen soll. Die Gläubigergruppe hat ein Anleihevolumen von 200 Mio. Euro.

Die neue Gläubigergruppe vertritt zwar eher kleine institutionelle Investoren, Private und Vermögensverwalter, allerdings mit einem Anleihevolumen von insgesamt 200 Mio. Euro, die man zu 100 Prozent zurückhaben will.

Einerseits wolle man mit anderen Gläubigergruppen, mit denen man sich bereits in Kontakt befinde, eine „konzertierte und akkordierte Strategie“ verfolgen. Andererseits werde man selbst noch anwachsen, gab sich die Gruppe gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) am Donnerstag kämpferisch.

Vor allem aber will man das geplante Hold-out-Gesetz rechtlich bekämpfen. Und dabei gehe man „von einer vollständigen Erfüllung unserer Ansprüche aus“. Es sei denn, bei der Republik „kehrt doch noch Vernunft für eine gemeinsame Lösung auf rechtsstaatlicher Basis ein“.

Das Hold-out-Gesetz

Beim Hold-out-Gesetz geht es darum, einen möglichen Weg für Kärnten vorzugeben, wie das Land die Haftungsfrage mit einem freiwilligen Rückkauf bereinigen kann. Die landesbehafteten Anleihen sollen geschnitten zurückgekauft werden. In der Hoffnung, dass sich möglichst viele Gläubiger einem freiwilligen Angebot anschließen. Zwei Drittel der Gläubiger müssen zustimmen, damit die anzustrebende Vereinbarung gilt. Laut Hold-out-Gesetz würde diese Vereinbarung dann auch für die Minderheit gelten, die nicht zugestimmt hat.

„Verletzen Gläubigerrechte“

Das wollen sich die Gläubiger nicht gefallen lassen: „Die Republik Österreich und die Hypo-Abwicklungsgesellschaft Heta verletzten fundamentale Gläubigerrechte und fügen dem Standort Österreich durch ihr rechtswidriges und unprofessionelles Verhalten schweren Schaden zu“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. „Das Vorgehen der Republik Österreich durch Anlassgesetzgebung Gläubigerrechte einzuschränken führt nur zu weiteren Prozesskosten und anfallenden Verzugszinsen, welche am Ende der Steuerzahler tragen muss.“ Das Hold-out-Gesetz sei „ein weiterer verfassungswidriger und europarechtswidriger Versuch, Gläubiger zu enteignen und in ihren Rechten zu beschneiden“.

Man wolle nicht den Steuerzahlern etwas wegnehmen, sondern geliehenes Geld zurückbekommen. Einige der vertretenen Investoren haben die Hypo-Bonds allerdings - was am Finanzmarkt nicht außergewöhnlich ist - nicht zur ursprünglichen Nominale, sondern bei rund 90 Prozent des ursprüngliches Wertes gekauft.

Anwalt sieht Verfassungswidrigkeit

Rechtlich vertreten wird die Gruppe, deren Sprecher der Investor Urs Fähndrich ist, von Ingo Kapsch von der Kanzlei HLMK. Er sieht Gründe, dass der § 2a des geplanten Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) mit seiner „vorgesehen Restschuldbefreiung verfassungswidrig“ sei. „Durch dieses Gesetz soll eine Sanierung des Landes Kärnten bewirkt werden, die ausschließlich durch die Gläubiger der Heta finanziert werden soll, nicht aber durch andere Gläubiger des Landes Kärnten.“

So seien ja auch der Bund über die Bundesfinanzierungsagentur, die Landesbediensteten samt Pensionisten Gläubiger Kärntens; also schließt der Advokat auf eine „Gleichheitswidrigkeit“. Übrige Gläubiger könnten nicht 100 Prozent ihrer Forderungen erhalten. Am Mittwoch kündigte bereits die „Ad-hoc-Gruppe“ mit zusammen gut 2,5 Mrd. Euro Forderungen an die Heta an, gegen die Haftungsbeschränkung zu klagen.

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