VfGH weist Dobernig-Beschwerde ab
„Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Es steht dem Untersuchungsausschuss nämlich frei, den Beschwerdeführer auch dann zu laden, wenn dieser ein VfGH-Verfahren anhängig gemacht hat. Eine solche Vorgangsweise stellt von vorneherein keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten dar“, hieß es in einer Aussendung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).
Dobernig (FPÖ/BZÖ/FPK) erhielt auf Antrag des U-Ausschusses beim Bundesverwaltungsgericht für sein Nicht-Erscheinen vor dem Ausschuss eine Beugestrafe von über 3.000 Euro – mehr dazu in 3.000 Euro Beugestrafe für Dobernig. Für Donnerstag wurde Dobernig erneut vor den Ausschuss geladen. Kommt er nicht, droht ihm eine polizeiliche Vorführung.
Dobernig nannte neue Vertrauensperson
Wen Dobernig am Donnerstag als Vertrauensperson vor den Ausschuss mitnehmen will, wurde erst am Abend bekannt. Dobernig nannte dem Hypo-U-Ausschuss mit dem Anwalt Leopold Guggenberger eine neue Vertrauensperson. Guggenberger betreibt eine gemeinsame Kanzlei mit dem als Vertrauensperson ausgeschlossenen Franz Großmann. Immerhin deutete die Nennung der neuen Vertrauensperson seitens Dobernigs Mittwochabend darauf hin, dass er am Donnerstag tatsächlich kommt.
Über eine weitere Beschwerde Dobernigs beim VfGH, die den Ausschluss seiner Vertrauensperson Franz Großmann betrifft, entschied der VfGH noch nicht entschieden, teilte das Höchstgericht weiters mit. „Das Verfahren ist anhängig“, hieß es.