Weltstillwoche: Stillen in der Arbeit erlaubt

Anlässlich der Weltstillwoche weist die Gewerkschaft auf Rechte und Pflichten für stillende Mütter hin. Unter anderem ist es Müttern auch nach ihrer Karenzzeit gesetzlich erlaubt, ihr Kind - wenn es sich vereinbaren lässt - während der Arbeit zu stillen.

Viele Mütter hören zum Ende ihrer Karenzzeit mit dem Stillen der Kinder auf. Das müsste aber nicht sein, denn das Gesetz erlaubt es Müttern, ihre Kinder auch während der Arbeitszeit zu stillen. So haben Mütter, nach viereinhalb Stunden Dienst, Anspruch auf eine dreiviertelstunde Stillzeit.

Stillen im Berufsleben ÖGB

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Martina Witasek kann ihre Tochter Valentina auch im Büro stillen.

Vater bringt Tochter zum Stillen ins Büro

Martina Witasek arbeitet gerne im Familienunternehmen ihres Vaters. Bereits wenige Wochen nach der Entbindung ihrer Tochter war sie wieder stundenweise im Büro. Mit dem Stillen hörte sie deswegen nicht auf. Auch noch heute, 16 Monate nach der Geburt, wird Töchterchen Valentina vom Vater regelmäßig ins Büro gebracht. Der Vater ist selbstständig, beide Eltern können sich die Arbeitszeit frei einteilen.

Stillen im Berufsleben ÖGB

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Mutter Martina Witasek: Flexible Arbeitszeiten sind wichtig.

Martina Witasek: „Ich habe den Luxus, dass ich auch relativ nahe am Arbeitsplatz wohne. Das heißt, ich bin rasch zu Hause, oder der Papa kommt schnell her mit dem Kind. Wir haben in der Firma auch eine sehr flexible Einteilung der Arbeitszeit für junge Mütter. Es ist egal, wann man kommt, man kann auch von zu Hause arbeiten.“

Gewerkschaft: Pausen einfordern

Gesetzlich ist Müttern das Stillen von Kindern während der Arbeitszeit erlaubt. Das Mutterschutzgesetz sieht dafür eindeutige Regeln vor. Hermann Lipitsch, vom ÖGB Kärnten: „Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden kann der Arbeitnehmer eine Pause von 45 Minuten einfordern, bei kürzerer Arbeitszeiten oder Teilzeitarbeit - wie es viele Mütter machen - sind Pausen von 20 Minuten vorgesehen.“

Mütter haben bei Wiederantritt des Dienstes den Arbeitgeber zu informieren, dass sie stillen. In Einzelfällen können Stillräume vom Arbeitsinspektorat sogar vorgeschrieben werden. In der Praxis freilich, stellt sich die Frage, ob alle Betriebe diese Vorgaben umsetzen können. Trotz der strikten Regeln gab es bis dato keine Beschwerden von Unternehmerseite. Martin Sablatnig, von der Kärntner Wirtschaftskammer: „Ich glaube, dass Frauen in Österreich, während der Zeit in der gestillt wird, durch die Karenzzeit einfach nicht arbeiten und die Frage daher nicht auftaucht.“

Muttermilch stärkt das Immunsystem

Gestillt wird in Österreich oft nicht länger als ein Jahr. Sechs Monate werden von der Medizin empfohlen. Muttermilch stärkt das Immunsystem, sagte die Allgemeinmedizinerin Kergi Leitgeb: „Die Muttermilch hat aber auch direkte Abwehrstoffe, die das Kind während seiner Entwicklung gut gebrauchen kann. Das Kind hat dadurch auch weniger Krankheiten. Studien belegen, dass gestillte Kinder weniger Atemwegsinfekte haben, weniger Durchfallerkrankungen oder schwere Lungenentzündungen.“

Gemeinsam mit dem Verband der Stillberaterinnen, dem Land, der Gebietskrankenkasse und der KABEG finden noch bis Mittwoch Informationsveranstaltungen zum Thema Stillen in den KABEG-Krankenhäusern in Wolfsberg, Villach und Klagenfurt statt.