Tourismus muss barrierefrei werden

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz müssen sämtliche Tourismusbetriebe ab 1. Jänner 2016 uneingeschränkt barrierefrei sein. Betreibern von Geschäftslokalen und Gastronomiebetrieben, die sich nicht daran halten, drohen Klagen.

Bei der Tourismusabteilung der Wirtschaftskammer laufen die Telefone seit Wochen heiß. Täglich gibt es Anfragen rund um das Thema Barrierefreiheit. Vor allem Besitzer von älteren Gastlokalen und Pensionen stellt das Gleichstellungsgesetz für Behinderte vor enorme bauliche und finanzielle Herausforderungen.

Weitreichende Auflagen müssen umgesetzt werden

Wolfgang Dörfler, Geschäftsführer der Sparte Tourisums in der Wirtschaftskammer: „Zum Beispiel brauche ich einen breiteren Parkplatz für Behindertenfahrzeuge, der muss gekennzeichnet sein und möglichst nahe am Haupteingang liegen. Der Haupteingang sollte barrierefrei erreichbar sein. Wenn, wie es meist der Fall ist, Stufen zum Haupteingang vorhanden sind, müsste eine Rampe oder ein Aufzug gebaut werden.“

Bei Restaurantbetrieben muss künftig ein Teil der Tische mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein. Auch die Toilettanlagen müssen größer und entsprechend ausgestattet sein. Bei Beherberungsbetrieben gehen die Auflagen noch weiter. Dörfler: „Die Zimmer müssten entweder auf dem gleichen Niveau gelegen sein, wie der Haupteingang, oder mit einem Lift erreichbar sein. Das Zimmer müsste entsprechend ausgestattet sein, mit einer größeren Sanitärzelle, mit entsprechender Einrichtung. Und dann gibt es noch gewisse Standards, wie Mindestbewegungsflächen vor dem Bett, natürlich müssen alle Bedienelemente wie Lichtschalter, et cetera abgesenkt werden, damit sie auch vom Rollstuhl aus erreichbar sind.“

Keine Kontrollen aber Klagen möglich

Eine behördliche Kontrolle der Auflagen oder Strafen gibt es nicht. Allerdings wird es durch das Gesetz möglich, dass ein Mensch mit Behinderung durch das Gesetz die Legitimation bekommt, auf Schadenersatz zu lagen, wenn er sich diskriminiert fühlt, so Dörfler. Er appelliert an die Betriebe, das Thema ernst zu nehmen. Weigert sich ein Betreiber barrierefrei zu werden, etwa aufgrund der hohen Kosten, kann er bei Gericht die Unverhältnismäßigkeit als Einwand einbringen. Rechtssicherheit gebe ihm das aber noch nicht, sagte Dörfler.

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