Strafe für Dobernig: Entscheidung fällig

Das Bundesverwaltungsgericht wird binnen zehn Tagen über die vom Hypo-U-Ausschuss beantragte Geldstrafe für den Ex-BZÖ-Politiker Harald Dobernig entscheiden. Die Höhe der Strafe läge zwischen 500 und 5.000 Euro.

Dobernig erschien - unentschuldigt - nicht im Hohen Haus. Die Abgeordneten beantragten daraufhin die Beugestrafe. Derzeit prüft ein Drei-Richter-Senat, ob eine Verhandlung dazu stattfinden wird oder nicht, erklärte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage der APA.

Keine Aussage: Vertrauensperson „befangen“

Eingebrockt hatte sich der frühere Kärntner Finanzreferent, Ex-Hypo-Aufsichtskommissär und Büroleiter des ehemaligen Landeshauptmannes Jörg Haider die Situation, weil er unentschuldigt nicht im Hohen Haus erschien. Davor war er schon einmal unverrichteter Dinge aus dem U-Ausschuss abgezogen, da seine Vertrauensperson Franz Großmann wegen Befangenheit vom Ausschuss ausgeschlossen worden war und er von seinem Recht Gebrauch machte, dann nicht aussagen zu müssen.

Dobernig will Beschwerde beim VfGh abwarten

Dass er vergangene Woche nicht auftauchte, argumentierte Dobernigs Rechtsvertreter damit, dass man mittlerweile Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht habe und dessen Entscheidung abwarten wolle. Wann das Höchstgericht darüber entscheidet, sei derzeit noch nicht abschätzbar, sagte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Dienstag. Es ist aber davon auszugehen, dass die Entscheidung noch im Herbst fällt.

Dobernig ist für den 8. Oktober erneut in den Ausschuss geladen - unter Androhung einer polizeilichen Vorführung, falls er wieder nicht erscheint.

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