Prozess: Zwei Jahre Haft für Schlepper

Zwei Rumänen sind am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen Schlepperei zu je zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Sie hatten 24 Flüchtlinge in einem Kastenwagen durch Österreich gekarrt, in Kärnten endete die Reise.

24 Flüchtlinge aus Afghanistan und Pakistan wollten die beiden Rumänen im Juni nach Italien bringen - mehr dazu in 24 Flüchtlinge in Kleintransporter gepfercht. Es war die erste von vielen geplanten Schlepperfahrten und sie endete mit einer Panne auf einem Parkplatz in Wernberg, das Fahrzeug verlor ein Rad. 15 Minuten später wollte eine Zivilstreife das Fahrzeug kontrollieren. Die Geschleppten blockieren in ihrer Panik sogar zuerst die Türe von innen, ehe sie befreit wurden.

Schlepper in Wernberg

ORF/Matha

Der Innenraum des Klein-Lkw der rumänischen Schlepperbande

Statt 400 Euro Lohn für den Transport von Flüchtlingen in einem abgesperrten Kastenwagen bekamen die beiden Rumänen, 25 und 33 Jahre alt, nun eine zweijährige Haftstrafe.

Illegale Wernberg A2 Flüchtlinge

ORF/Michael Steuer

In diesen Kastenwagen wurden die 24 Flüchtlinge transportiert

Stundenlang in Kastenwagen gesperrt

Die beiden Angeklagten waren geständig und erzählten auf die Fragen von Richter Christian Liebhauser-Karl von der Fahrt. Sieben bis acht Stunden waren die Männer und Frauen im Laderaum des Kastenwagens eingeschlossen. Ob man ihnen zu essen und zu trinken gab, fragte der Richter. Verpflegung hätten die Flüchtlinge selbst mitgebracht, sagten die Schlepper.

Der Schlepperboss, ein gewisser „Marcel“, hätte den beiden Fahrern gesagt, dass die Flüchtlinge während der Fahrt Richtung Italien nicht aus dem Wagen gelassen werden dürften. Möglichkeiten, die Notdurft zu verrichten, gab es nicht. Der Richter wollte wissen, wie die Luftzufuhr für die Flüchtlinge sichergestellt wurde. „Wir waren in einem Raum und haben geredet“, erklärte einer der Rumänen darauf. Gestunken habe es aber schon, gestand er.

Richter: Kein Raum für bedingte Haft

Der Richter sah aus Gründen der Generalprävention keinen Raum für eine teilbedingte Haft. Er meinte in der Urteilsbegründung, dass zwar nicht die Köpfe der Schlepperorganisation vor ihm säßen, diese Organisationen würden aber ohne Fahrer nicht funktionieren. Der Strafrahmen für Schlepperei beträgt sechs Monate bis zu fünf Jahre Haft.

Die Verteidigerinnen der Rumänen kündigten Berufung gegen die Strafhöhe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

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