Neun Jahre Haft für Serieneinbrecher

Ein mutmaßlicher Serieneinbrecher ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt zu neun Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden, sieben Jahre unbedingt. Dem dreimal Vorbestraften wurden 48 Delikte in drei Bundesländern angelastet.

Der 31-jährige Mann wurde im November 2013 nach vier Jahren Haft aus dem Gefängnis vorzeitig entlassen worden. Wegen insgesamt 180 Delikten wurde er damals zu 6,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Knapp ein halbes Jahr nach seiner Haftentlassung geriet er wieder auf die schiefe Bahn.

Lebensunterhalt „verdient“

Vor Gericht gab er an, dass er sich in Salzburg als Hausmeister beworben habe. Als daraus nichts wurde, musste er irgendwie seinen Lebensunterhalt bestreiten. Das tat er mit Einbruchdiebstählen. In Kärnten, Salzburg und Tirol soll er zugeschlagen haben, zwischen Juni und Dezember 2014 mehr als 40 Mal Mal.

Durch Aufbrechen von Fenstern und Türen verschaffte er sich Zutritt in Geschäfte oder Büros. Selbst zu Weihnachten machte der Angeklagte keine Pause. In der Nacht von 23. auf 24. Dezember 2014 knackte er einen Tresor in einem Papiergeschäft in Obervellach. Chancen, die sich ihm boten, nutzte er auch. So knackte er ÖBB-Fahrkartenautomaten und stahl eine größere Anzahl von Sportartikeln aus einem Geschäft. Die Schadenshöhe liegt bei mehreren zehntausend Euro.

Mit DNA-Spuren überführt

Überführt wurde er durch DNA-Spuren an den Tatorten. Bis ihn die Kriminalisten festnehmen konnten, dauerte es aber noch. Neben mehreren falschen Namen benutzte der Angeklagt auch einen gefälschten rumänischen Reisepass. Vor Gericht musste ein Dolmetscher übersetzen. Sagen wollte der 31 Jahre alte Angeklagte ohnehin nicht viel. Nach einer kurzen Unterbrechung und einem Gespräch mit seinem Verteidiger gestand er alle ihm vorgeworfenen Delikte mit einer lässigen Bemerkung in Richtung des Schöffensenates unter Vorsitz von Richter Gerhard Pöllinger. Der Angeklagte sagte wörtlich: „Wenn sie wollen, kann ich auch noch ein paar Delikte hinzufügen.“

Richter: Angeklagter soll „nicht frech“ sein

Das Verhalten des Angeklagten provoziert den Richter zur Ermahnung, er solle „nicht so frech“ sein. Die weitere Verhandlung ließ der Angeklagte eher gelangweilt über sich ergehen. Mehrmals wurde er gefragt, ob er noch etwas hinzufügen wolle. Die Antwort des 31-Jährigen, war er wolle endlich seine Strafe, damit sei es dann genug.

Nach kurzer Beratung der Schöffen verkündete der Richter die Strafe in Höhe von sieben Jahren, dazu kommen noch zwei Jahre und zwei Monate, die auf Bewährung ausgesetzt waren. Angeklagte und Verteidiger erbaten sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.