bauMax: Filiale Spittal droht Schließung

Wie es nach der Übernahme von bauMax durch Obi (Tengelmann-Gruppe) mit den sechs Kärntner Filialen weitergeht, ist noch unklar. Der Filiale in Spittal könnte laut Gewerkschaft die Schließung drohen.

Auf der Unternehmens-Homepage gibt bauMax bekannt, dass 49 der insgesamt 65 österreichischen Filialen - unter neuem Namen - weitergeführt werden und ein Großteil der Arbeitsplätze erhalten bleiben sollen. In Kärnten betreibt das 1976 von der Familie Essl in Hermagor gegründete Unternehmen sechs Filialen.

Wie aus der Regionalstelle der GPA (Gewerkschaft der Privatangestellten) Kärnten zu vernehmen ist, könnte die Filiale in Spittal an der Drau von der Schließung betroffen sein. Die Firma ist seit Montag für den ORF nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Für die möglicherweise von einer Kündigung betroffenen Mitarbeiter der bauMax-Filiale in Spittal planen Gewerkschaft und Arbeiterkammer in den nächsten zwei Wochen eine Informationsveranstaltung in Spittal. Die Betroffen werden in den nächsten Tagen verständigt.

Keine Frühwarnung in Kärnten

Weil die bauMax-Zentrale ihren Sitz in Korneuburg in Niederösterreich hat, wurde das Frühwarnsystem beim dort ansässigen AMS in Gang gesetzt. Dieses System sieht unter anderem vor, dass die Mitarbeiter - nach der Meldung der geplanten Kündigungen - einen Monat lang vor Kündigung geschützt sind. Nach Ablauf dieser Frist können die Arbeitsverhältnisse aufgelöst werden. Wie viele bauMax-Mitarbeiter aus Kärnten im AMS-Frühwarnsystem erfasst wurden, wollte - unter Berufung auf den Datenschutz - vom AMS Niederösterreich niemand sagen.

Beim AMS Kärnten, das ebenfalls informiert wurde, heißt es, die für ganz Österreich kolportierte Zahl von 1.100 Mitarbeitern dürfte korrekt sein. Die Verhandlungen seien im Gange und die Sozialpläne müssten erst ausgearbeitet werden.

AK: „Maulkorberlass“ unzulässig

Dass eine Firma in wirtschaftlichen Notlagen für den ORF nicht erreichbar ist, ist kein Einzelfall. Zuletzt war es so bei einer Kärntner Bank. Dass Betriebsräte von Unternehmen eine Art „Maulkorb“ verpasst bekommen, sei grundsätzlich nicht zulässig, sagt Richard Wohlgemut, Experte für Arbeits- und Sozialrecht bei der Arbeiterkammer Kärnten. Es könne aber vereinbart werden, dass gewisse Gesprächsinhalte vertraulich behandelt werden müssen.

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