Baby misshandelt: Neuer Prozess möglich
Der Vater des Kindes wurde diese Woche aus Mangel an Beweisen freigesprochen – mehr dazu in Baby misshandelt: Freispruch für Vater. Die Ärzte hatten bei dem Baby 35 Knochenbrüche und eine Gehirnblutung festgestellt. Die Gerichtsverhandlung musste mehrmals vertagt werden, weil zusätzliche Zeugen und Gutachter gehört wurden. Die Ermittlungen gegen die Mutter waren bereits zuvor eingestellt worden.
Urteil muss geprüft werden
Die Staatsanwaltschaft ist mit dem Freispruch alles andere als zufrieden. Für sie ist das Urteil nicht angemessen, deswegen meldete sie nun eine Nichtigkeitsbeschwerde an, bestätigte der Sprecher der Anklagebehörde, Markus Kitz. Das Urteil muss nun geprüft werden. Sollte die Staatsanwaltschaft mit der Beschwerde beim Obersten Gerichtshof durchkommen, muss der Fall unter einem neuen Vorsitz neu aufgerollt werden. Dass die Staatsanwaltschaft von diesem Schritt gebraucht macht, ist sehr selten, sagt Kitz. Am Landesgericht Klagenfurt sind es etwa 20 Nichtigkeitsbeschwerden pro Jahr.
Das Kind ist mittlerweile knapp zwei Jahre alt. Es lebt bei seiner Großmutter mütterlicherseits. Ärzte rechnen aufgrund der Misshandlungen mit Langzeitschäden.