Freisprüche in Lyoness-Prozess

In Zusammenhang mit der Lyoness-Einkaufsgemeinschaft sind am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt zwei frühere Mitarbeiter freigesprochen worden. Sie waren wegen Untreue und Geldwäsche angeklagt.

Es ging um knapp 1,5 Millionen Euro und Geschäfte in Italien. Ein Rechtsgutachten ergab nun, dass die Handlungen der früheren leitenden Mitarbeiter in Italien nicht strafbar seien. Parallel dazu schloss die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen Lyoness in Österreich ab. Ein Vorhabensbericht sei an die Oberstaatsanwaltschaft Wien gegangen, sagte WKStA-Sprecher Norbert Hauser. Zum Inhalt gab Hauser keine Stellungnahme ab.

Seitens Lyoness geht man nun von einer Verfahrenseinstellung aus. Der aktuelle Vorhabensbericht berücksichtige nicht die letztinstanzlichen Entscheidungen zu den beiden noch offenen Einstellungsanträgen, heiß es in einer Aussendung.

Geschädigte brachten Ermittlungen ins Rollen

Die WKStA hatte seit 2012 wegen Verdachts auf Pyramidenspiel bzw. Betrug ermittelt. Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren eine Anzeige von angeblich geschädigten Beteiligten. Der Hauptvorwurf in der mehrere hundert Seiten dicken Strafanzeige eines Klagenfurter Anwalts lautete damals: Bei Lyoness handle es sich um ein illegales Gewinnerwartungssystem - also ein pyramidenartig aufgebautes Schneeballsystem.

Weiters wurde der Firma vorgeworfen, sich mit den versprochenen und beworbenen Rabattspannen durch Handelsumsätze nie selbst finanzieren zu können. Lyoness hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

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