Baby misshandelt: Freispruch für Vater

Am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag ein 28-jähriger Vater vom Vorwurf, seine wenige Monate alte Tochter misshandelt zu haben, aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden. Bei dem Kind waren 35 Knochenbrüche festgestellt worden.

Mit 35 Brüchen und einer Gehirnblutung kam das Baby 2014 in ärztliche Behandlung. Dem 28-Jährigen wurde vorgeworfen, seine Tochter von Ende 2013 bis Anfang 2014 durch Schütteln schwer verletzt zu haben. Laut einem Gutachten ist mit Langzeitschäden zu rechnen. Die Ermittlungen gegen die Mutter des Kindes wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Prozess wegen Kindesmisshandlung

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Familie und Freunde merkten nichts

Der Prozess gegen den Vater wurde in den letzten Wochen drei Mal vertagt, um weitere Zeugen zu hören. Auch beide Großmütter des Mädchens, die behandelnde Kinderärztin, weitere Familienmitglieder und Freunde der Eltern sagten aus. Dennoch konnte nicht geklärt werden, wer dem Baby die Verletzungen zugefügt hatte. Niemand hat etwas bemerkt oder gesehen.

Gutachter sagten aus, dass derartige Verletzungen bei Babys nicht immer erkennbar seien, da es aufgrund der Elastizität der Knochen nicht zwingend äußerliche Merkmale, wie etwa blaue Flecken, geben müsse. Der Gutachter konnte nicht feststellen, ob ein Mann oder eine Frau dem Mädchen die Verletzungen zugefügt hatte.

Richterin: Keine eindeutigen Beweise

Der Prozess endete am Dienstag mit einem Freispruch für den Vater. Die Begründung von Richterin Akiko Kropfitsch: Es gebe keine eindeutigen Beweise für die Täterschaft des Vaters. Der Vater habe zwar mit einschlägigen Vorstrafen ein belastetes Vorleben, das allein reiche aber nicht für einen Schuldspruch. Auch vom Vorwurf des Fahrraddiebstahls und der gefährlichen Drohung wurde der Angeklagte am Dienstag freigesprochen. Der 28-Jährige brach nach der Urteilsverkündung in Tränen aus.

Prozess wegen Kindesmisshandlung

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Anwalt will Besuchsrecht erwirken

Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Das kleine Mädchen ist mittlerweile knapp zwei Jahre alt, es lebt bei seiner Großmutter mütterlicherseits. Der Verteidiger des Vaters, Philipp Tschernitz, will nun ein Besuchsrecht für seinen Mandanten erwirken.

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