Enkelin missbraucht: 27 Monate Haft
Der 66 Jahre alte Pensionist hatte seine zur Tatzeit drei- bzw. vierjährige Enkeltochter mehrmals sexuell missbraucht. Im Juni 2015 wurde er festgenommen. Verteidiger und Staatsanwältin gaben bisher keine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
ORF
In seiner Urteilsbegründung verwies Richter Oliver Kriz, der dem Schöffensenat vorsaß, auf die Parkinsonerkrankung des Mannes und die Medikamente, die der Angeklagte nehmen müsse. Diese hätten auch eine enthemmende Wirkung gehabt. Bei dem ersten Angriff des Mannes auf die damals Dreijährige könne man deshalb keine Schlüsse über die Zurechnungsfähigkeit des Mannes mehr ziehen. Sehr wohl aber bei den vier oder fünf Angriffen, die noch gefolgt seien. Als mildernd hätten sich auch das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit des Mannes ausgewirkt.
Verteidigung: Mildes Urteil wegen Einsicht
Staatsanwältin Johanna Schunn hatte zuvor eine Verurteilung im Sinne der Anklage, also für schweren sexuellen Missbrauch, gefordert. Die Verteidigung hatte mit Verweis auf die Einsicht des Mannes ein mildes Urteil erbeten. Der Angeklagte habe im Prozessverlauf die Schwere der Tat bestritten, aber zugegeben, dass die Übergriffe stattfanden.
ORF
Das inzwischen sechs Jahre alte Mädchen hatte sich im Juni seiner Mutter anvertraut, die dann sofort Anzeige erstattete. Der Angeklagte hatte in einer ersten Vernehmung bei der Polizei den schweren Missbrauch gestanden. Er rechtfertigte sich vor Gericht aber damit, dass er sich bei der Vernehmung unter Druck gesetzt gefühlt habe.