Vergewaltigungsprozess vertagt
Der Schöffensenat gab dem Antrag der Verteidigung nach einer Erweiterung des ärztlichen Gutachtens über die Verletzungen des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers statt. Die Aussagen des Angeklagten und des Opfers hatten einander widersprochen. Die Einvernahme des Mädchens wurde via DVD im Gerichtssaal vorgespielt. Sie erzählte, der junge Mann habe ihr im März dieses Jahres den Mopedschlüssel weggenommen und gedroht, ihn nicht mehr zurückgeben zu wollen, wenn sie nicht mit ihm schlafe.
Opfer: Habe nicht „richtig mitgetan“
In Folge sei es zum Geschlechtsverkehr gekommen, doch da sie nicht „richtig mitgetan hat“, habe der Bursche sie geschlagen, sagte das Mädchen. Der Angeklagte hingegen erklärte, das Mädchen habe ihm erzählt, dass es Tage zuvor in der Schule von Mitschülern misshandelt worden sei und dass sie davon Blutergüsse davongetragen habe. Das erweiterte Gutachten soll nun das Alter der blauen Flecken, von denen es Fotos gibt, feststellen.
Erpressung zugegeben
Die Erpressung - er habe dem Mädchen gedroht, Nacktfotos von ihr zu veröffentlichen, wenn sie ihm nicht Geld, Schmuck und Handys beschaffe - hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme am Vormittag zugegeben.