Weiter Hickhack um Hypo-Haftungen

Dass der Bund 2004 vom Gesetz, mit dem Kärnten die milliardenhohen Hypo-Haftungen eingegangen hat, gewusst hat, sorgt weiter für Wirbel. Eine Zustimmung habe es nicht gegeben, betont der Bund. In Kärnten sieht man die Verhandlungsposition gegenüber dem Bund aber nun gestärkt.

Gibt es bei den Kärntner Hypo-Haftungen eine Mitverantwortung des Bundes oder nicht? Wie am Sonntag bekannt wurde, stimmte die Bundesregierung dem Gesetz des Kärntner Landtages, mit dem die Hypo-Haftungen beschlossen wurden, 2004 zu – mehr dazu in Hypo-Haftungen am Prüfstand. Bis 2012 mussten Landesgesetze nämlich dem Bundeskanzleramt vorgelegt werden, um die Gefährdung von Bundesinteressen zu vermeiden. Bei einem Einspruch Wiens hätte der Landtag das Gesetz aber nur noch einmal beschließen müssen. Bis zum Jahr 2007 haftete das Land für bis zu 25 Milliarden Euro, aktuell sind es noch etwas mehr als zehn Milliarden Euro für die ehemalige Hypo und jetzige Heta.

Landesregierung berät sich

Der Bund stimmte dem Gesetz trotz kritischer Stimmen des Unabhängigen Verwaltungssenates und der Finanzmarktaufsicht (FMA) zu und zwar aktiv vor Ende der Begutachtungsfrist. Darin ortet der Kärntner FPÖ-Chef und Rechtsreferent des Landes, Christian Ragger, neue Chancen. Er forderte am Sonntag eine verfassunsrechtliche Prüfung der Haftungen, weil diese womöglich rechtswidrig seien. Am Dienstag wird es dazu ein Treffen der Kärntner Regierungsmitglieder geben, bei dem alle Option besprochen werden sollen, kündigte LH Peter Kaiser (SPÖ) am Montag an. Das Land werde sich zur Bewertung wohl juristischen Beistand suchen.

Kaiser: Verstärkte Verhandlungspoition

Unabhängig von dem Ergebnis könnte Kärnten in den Verhandlungen mit dem Bund nun eine stärkere Position haben, meinte Kaiser. „Zumindest ist dies eine neue Qualität im Verhältnis zwischen Bund und Land“, sagte er. Klar sei nun, dass Kärnten bei den Haftungen nicht im Alleingang gehandelt habe, es sei klar belegt, „dass der Bund Bescheid gewusst hat.“

Finanzministerium: Bund haftet nicht für Länder

Anders sieht dies das Finanzministerium. Die Annahme, dass der Bund 2004 der Übernahme der exorbitanten Landeshaftungen zugestimmt habe, entbehre jeglicher Grundlage und sei unzulässig, hieß es am Montag. Die konkreten Haftungen seien aus dem übermittelten Gesetzesvorhaben nicht absehbar gewesen. Die Bundeskompetenzen bezogen auf die Landesgesetzgebung seien sehr eingeschränkt. Der Bund habe nur die Gefährdung von Bundesinteressen durch Landesgesetze prüfen können, „aber eine inhaltliche Zustimmung oder Ablehnung zu einem Gesetzesvorhaben ist damit nicht verbunden“.

Also bleibe der „rechtliche Status wie gehabt“: „Der Bund haftet nicht für die Länder, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage“, hieß es aus dem Finanzministerium.

Ringen um Lösung mit Gläubigern

Während des laufenden Heta-Zahlungsstopps wird mit Gläubigern um eine Lösung gerungen. Seit dem VfGH-Spruch, der das Hypo-Sondergesetz 2014 aufhob, sind Landeshaftungen für die Gläubiger aber wieder werthaltiger geworden, urteilte kürzlich auch die US-Ratingagentur Fitch. Die Gläubiger dürften also alle auf der Matte stehen, kommt es zu einem angestrebten Schuldenschnitt bei der Heta - schließlich kann man dem Spruch der Verfassungsrichter zufolge Landeshaftungen nicht einfach für nichtig erklären.

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