Hypo-Haftungen auf dem Prüfstand

Die Haftungen des Landes für die Hypo-Abbaubank Heta könnten verfassungsrechtlich überprüft werden. Die Bundesregierung habe den Haftungen 2004 trotz Bedenken zugestimmt, sie könnten deswegen rechtlich nicht gültig sein, meint FPÖ-Chef Christian Ragger.

Kärnten haftet für die Hypo-Nachfolgerin Heta und die ehemalige Hypo Österreich noch mit rund zehn Mrd. Euro. Damit die Hypo International billiges Geld für ihr Wachstum auf dem Balkan bekommt, beschloss der Landtag 2004 die Haftungsübernahme in unbegrenzter Höhe. Als Folge des Beschlusses wurden die Haftungen von zehn auf 24,7 Milliarden ausgeweitet. Bis Mitte 2012 waren alle Gesetzesbeschlüsse der Länder vor der Kundmachung dem Bundeskanzleramt vorzulegen. Laut einem Bericht des „Kurier“ stimmte die Bundesregierung im Jahr 2004 unter Kanzler Wolfgang Schüssel dem Landtagsbeschluss für die Landeshaftungen binnen drei Wochen ausdrücklich zu und schöpfte damit die zweimonatige Einspruchsfrist nicht aus.

Als Minister verantwortlich waren damals Dieter Böhmdorfer und Karl Heinz Grasser. Mit dem Gesetz ermöglichte das Land weiter die Landeshaftungen für die Skandalbank - aufgrund von EU-Vorgaben zeitlich beschränkt bis 2007. Dem Zeitungsbericht zufolge hätte ein Einwand der damaligen schwarz-blauen Bundesregierung einen neuerlichen Landtagsbeschluss erzwungen.

Ragger: „Massive Zweifel an Rechtsgültigkeit“

Der Kärntner FPÖ-Chef Christian Ragger fordert nun in seiner Funktion als Rechtsreferent des Landes eine verfassungsrechtliche Prüfung der Haftungen. Denn der Bund hätte zugestimmt, obwohl es Bedenken seitens des Unabhängigen Verwaltungssenates und der Finanzmarktaufsicht (FMA) gegeben habe. Damit bestünden auch „massive Zweifel an der Rechtsgültigkeit“ der Landeshaftungen. Mehr noch, Kärnten könne seine Haftungen eventuell loswerden, so Ragger: "Nachdem kein Einspruch seitens des Bundes erfolgte und sogar ausdrücklich zugestimmt wurde, würde diese Unbedenklichkeitserklärung bedeuten, dass der Bund für die Landeshaftungen einstehen muss.“

Kaiser: Werden Unterlagen prüfen

Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) will keine voreiligen Schlüsse ziehen, er will die Unterlagen zuvor mit Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) genau prüfen. „Wir werden uns am Montag gemeinsam mit der Finanzreferentin alles in Ruhe anschauen", sagte er am Sonntag. Während des derzeit laufenden Heta-Moratoriums wird gerade um eine Lösung mit den Gläubigern gerungen – mehr dazu in Kärnten verhandelt mit Heta-Gläubigern.

Damals kaum kritische Stimmen im Landtag

In der Landtagssitzung am 22. April 2004, in der die Haftungen beschlossen wurden, hatten sich SPÖ und Grüne in der Debatte nicht zu Wort gemeldet. Der freiheitliche Abgeordnete Martin Strutz betonte, wie wichtig und notwendig die Haftungen seien und sagte, die Hypo sei „ein Geldinistitut, das weit über die normale Risikofreudigkeit von Bankunternehmen in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation bereit ist, hier auch Risiko zu übernehmen, langfristige Finanzierungen zu sichern“.

Lediglich der junge Abgeordnete Stephan Tauschitz von der ÖVP wies in seiner damals ersten Rede im Landtag auf kritische Stimmen zu den Haftungen hin. „Es wird unsere Aufgabe sein, Im Rahmen der Möglichkeiten als kontrollierende Instanz darauf Einfluss zu nehmen, dass die Befürchtungen nicht schlagend werden“, sagte er damals. Trotzdem stimmt die ÖVP zu. Tauschitz verwies auch auf die Bilanzpressekonferenz der Hypo am Tag davor und darauf, dass sich Kärnten unmittelbar vor dem Beitritt Sloweniens zur EU Standortvorteile gesichert habe.

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