KELAG: Land schließt Verkauf von Anteilen aus

Der Verbund zeigt erneut Interesse an den Landesanteilen der KELAG. Das Land lehnt ab, ein Verkauf sei laut Landesverfassung rechtlich gar nicht möglich. Auch habe sich die KELAG-Miteignerin RWE rechtlich abgesichert.

Im Zuge des Hypo- Debakels und der Geldnot Kärntens war ein Verkauf der KELAG-Anteile immer wieder Thema, zuletzt soll erneut der Verbund Interesse bekundet haben. Der Wert der Anteile wird auf 300 bis 400 Millionen Euro geschätzt.

Wem gehört die KELAG?

Die Eigentümerkonstruktion bei der KELAG ist eine komplizierte. Die Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH hält 51 Prozent an der KELAG. Die Energieholding teilen sich Land Kärnten zu 51 Prozent und die RWE zu 49 Prozent. Die restlichen KELAG-Anteile halten die RWE mit direkten weiteren knapp 13 Prozent und der Verbund mit rund 35 Prozent. Ein knappes Prozent befindet sich im Streubesitz.

„Ein Verkauf ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und wirtschaftlich nicht sinnvoll“, reagierte am Freitag Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ). Die Landesanteile seien mehrfach abgesichert, zum einen durch die Landesverfassung. Artikel 41 besagt, dass „von den Anteilsrechten an der Kärntner Energieholding Beteiligungs GmbH mindestens 51 Prozent des Stammkapitals im Eigentum des Landes Kärnten stehen müssen“. Weitere Absicherung der Anteile ist der Partnerschaftsvertrages mit RWE samt dort verankerter Halteverpflichtung der Anteile. Dies sei auch durch ein aktuelles Rechtsgutachten belegt, das von der Landesholding eingeholt wurde.

Verbund lässt nicht locker

Spekuliert wird von mancher Seite jedoch darüber, ob man durch eine Beteiligungsaufstockung des Verbundes, der sich zu 51 Prozent in staatlich-öffentlichen Besitz befindet, nicht eine öffentliche Mehrheit an der KELAG sichern könnte. „Wenn vom Finanzminister Druck kommt, wird es eher eine Diskussion, sonst nicht. Die wissen ja, dass wir kaufen wollen“, wurde Verbund-Chef Wolfgang Anzengruber in der Zeitung „Presse“ am Freitag zitiert.

Verkauf nach Verfassungsänderung möglich

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (Elwog) des Bundes, das aus Verstaatlichtengesetzen hervorging, besagt lediglich, dass Mehrheitsbeteiligungen an Elektrizitätsunternehmen öffentlich zu halten sind. Über eine Verfassungsänderung durch den Landtag könnte Kärnten also wohl doch KELAG-Anteile abgeben - so lange die Kelag-Anteile insgesamt nur mehrheitlich öffentlich bleiben.

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