Hypo-Gesetz: Vorerst keine Folgen für Kärnten

Der Verfassungsgerichtshof (VfgH) hat das Hypo-Sondergesetz aus dem Jahr 2014 und den damit verfügten ersten Schuldenschnitt zur Gänze aufgehoben. Vorläufig habe das keine Auswirkung auf Kärnten, sagt Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ).

Mit dem ersten Schuldenschnitt, der im August 2014 in Kraft trat, wurden über Nacht Hypo-Nachranganleihen trotz Kärntner Landeshaftung per Gesetz wertlos, damit ließ der Staat Nachranggläubiger mit rund 800 Mio. Euro bluten. Zahlreiche Gläubiger zogen deswegen vor den Verfassungsgerichtshof und sie haben nun Recht bekommen - mehr dazu in Hypo-Schuldenschnitt verfassungswidrig (news.ORF.at). Das Höchstgericht ortete einen Verstoß gegen das „Grundrecht auf Schutz des Eigentums“. Der Bund habe mit dem Schuldenschnitt Gläubiger unterschiedlich behandelt.

Die Kärntner Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) meinte in einer ersten Reaktion, die Aufhebung des Hypo-Sanierungsgesetzes habe derzeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf Kärnten, da die Forderungen vom Schuldenschnitt durch das Bankensanierungsgesetz vom Dezember 2014 erfasst sind.

Moratorium: Lösung bis Mai 2016 nötig

Ein großer Teil des Schuldenschnitts betreffe die Bayerische Landesbank, die Forderungen der Bank seien ja bereits durch einen Vergleich mit der Republik Österreich geregelt, so Schaunig weiter. Alle anderen Gläubiger seien durch das Moratorium, der Verlängerung der Fälligkeit der Forderungen, erfasst. Bis zum Ablauf des Moratoriums im Mai 2016 müsse freilich mit dem Bund gemeinsam eine Lösung gefunden werden, so Schaunig. Dass der Verfassungsgerichtshof auch das Moratorium kippt, hält Schaunig für unwahrscheinlich, hier würden alle Gläubiger gleich behandelt.

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