Prozess: Beeinträchtigten Bruder erpresst

Wegen schwerer Erpressung haben sich am Freitag Vater (51) und Sohn (25) am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Laut Anklage erpressten sie ihren beeinträchtigten Verwandten - Bruder und Onkel der Angeklagten - mit der Drohung, ihn in eine Nervenklinik zu stecken.

Staatsanwalt Christian Pirker sagte, der 61-jährige Geschädigte, der Bruder des 51-jährigen Angeklagten, sei minderbegabt. Für das Geld, das die Verwandten forderten, hatte er Kredite aufgenommen, heißt es in der Anklageschrift. Laut Verteidigung handelt es sich bei dem Geschädigten um einen „schwierigen Menschen mit Alkoholproblemen“. Ein medizinisches Gutachten habe ergeben, dass er trotz dieser Minderbegabung die von ihm getätigten Bankgeschäfte sehr wohl verstanden habe. Damit ist seiner Meinung nach der Tatbestand des Ausnutzens der Minderbegabung widerlegt.

Geldflüsse von Angeklagten nicht bestritten

Die Geldflüsse - teilweise Bargeldübergaben, teilweise Überweisungen oder andere Bankgeschäfte - wurden von den Angeklagten nicht bestritten. Die Summen hätten sie für kleine Arbeiten, fürs Einkaufen und die Pflege bekommen, erklärte der Verteidiger. Er kündigte auch an, ein Video vorlegen zu wollen, in dem der Geschädigte seinen Verwandten gesteht, in der Voruntersuchung als Zeuge gelogen zu haben.

Der erste Angeklagte, der Neffe des Opfers, erklärte in seiner Aussage, dass sein Onkel ihm die erwartete Abfertigung in der Höhe von rund 32.000 Euro habe schenken wollen. Denn er sei die einzige Bezugsperson gewesen, der Einzige, der sich um ihn gekümmert habe, sagte er vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Gernot Kugi. Aber der Onkel habe Angst gehabt, ein anderer Bruder mit angeblichem Rotlichthintergrund würde ihm das Geld wegnehmen. Eine Schenkung sei nicht möglich gewesen, weil das Geld erst in Zukunft ausgezahlt werden würde. Daher habe der Onkel dann auf eigenen Wunsch Kredite in Höhe der erwarteten Zahlung aufgenommen und ihm das Geld großteils übergeben.

Der Kontakt sei dann abgebrochen, sagte der Neffe. Sein Onkel sei später doch unter den Einfluss des Bruders mit den nachgesagten Rotlichtkontakten gekommen, der ihn massiv eingeschüchtert habe. Der habe ihn dann in die psychiatrische Abteilung einweisen und entmündigen lassen. Der zweite Angeklagte, der Bruder des Geschädigten, erklärte, er habe wenig Kontakt mit der Familie gehabt. In die Geldgeschäfte, die sein Sohn mit dem Bruder abwickelte, sei er nicht involviert gewesen.

Geschädigter erneuerte Vorwürfe

Der Geschädigte selbst sagte als Zeuge in Abwesenheit der Angeklagten aus. Er erneuerte die Vorwürfe an seine Familienmitglieder: Die beiden Angeklagten hätten ihm gedroht, er komme in die Nervenklinik, wenn er die Kreditanträge nicht unterschreibe. Insgesamt geht es um rund 40.000 Euro. Er habe aus Angst alles unterzeichnet und dabei auch nicht richtig mitbekommen, um was es sich gehandelt habe. Darüber hinaus habe er auch den Lohn, den er vom Magistrat bekommen habe, seinem Bruder geben müssen.

Die Hauptverhandlung wurde mit weiteren Zeugenbefragungen fortgesetzt. Mit einem Urteil war am Freitag nicht mehr zu rechnen. Es ist zumindest ein weiterer Verhandlungstermin im August geplant. Die Angeklagten bekannten sich nicht schuldig.

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