Schelling zu Kärntner Darlehensvertrag

Nach langem Tauziehen zwischen Kärnten und dem Bund um neue Finanzierungslinien von der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) hat Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) in einer parlamentarischen Beantwortung an die FPÖ Stellung genommen.

Der Rahmenvertrag für Darlehen enthalte demnach etwa „keine Details zu Auszahlungsmodalitäten“. Laut Schelling fänden sich auch keine Details über einzelne Kreditsummen, -Laufzeiten und -Höhen sowie Sicherstellungen. Die Informationspflichten des Landes gegenüber dem Bund seien aber als „Vorbedingung der Einräumung eines Darlehens“ ausgeweitet worden, teilte der Finanzminister weiters mit. „Das Land hat einen Katalog von einmaligen Maßnahmen und strukturellen Maßnahmen umzusetzen. Dadurch soll die Rückführung der Darlehen des Bundes sichergestellt werden.“

Aufschläge und strengere Berichtspflichten

Kärnten habe die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes „überzuerfüllen“, je nach Laufzeit der Finanzierungen zahle das Land Aufschläge über der Finanzierungskondition des Bundes. Die Kündigungsrechte des Bundes seien auch ausgeweitet worden, sollte es beispielsweise zu einer „Nichterfüllung von Vorgaben der Übererfüllung des Stabilitätspaktes“ kommen. Durch die Zahlung von Vertragsstrafen könne wiederum die Kündigung abgewendet werden - „jedoch nur nach Zustimmung des Bundes“.

Die Berichtspflichten für Kärnten sind auch strenger geworden. Es sind unter anderem auch Berichte über die Verwendung von bereits gewährten Darlehen abzuliefern oder auch ein Rückzahlungsplan zu erstellen. Und: „Eine vorzeitige Fälligstellung sowie die Auflösung des Rahmenvertrages aufgrund von Verzug, qualifiziertem Verzug - cross default, Vertragsverletzung, Verschlechterung der Bonität oder Falschinformation bzw. Bestellung unwirksamer Sicherheiten ist vorgesehen.“

Keine Nebenvereinbarungen

Nebenvereinbarungen zum Problem mit den Landeshaftungen für die frühere Hypo Alpe Adria, nun Heta, seien keine getroffen worden. Die aushaftenden Darlehnsstände (Nominale) zum 31. März heuer beziffert das Finanzministerium wie folgt: Burgenland 240 Mio. Euro, Kärnten 1,35 Mrd. Euro, Niederösterreich 1,87 Mrd. Euro, Oberösterreich 321 Mio. Euro, Salzburg 1,24 Mrd. Euro, Steiermark 1,56 Mrd. Euro und Wien 2,805 Mrd. Euro.

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