Versicherungen kündigen nach Schaden

Viele Autobesitzer freuen sich über ihre Kaskoversicherung nach den schweren Schäden beim Hagelgewitter letzte Woche in Villach und hoffen auf Übernahme der Kosten. Doch viele Kunden werden gekündigt.

Wie Julia Baumgartner ging es schon etlichen Versicherungskunden. Ihr drei Jahre altes Leasingauto wurde durch den Hagelschlag in Klagenfurt im Vorjahr schwer beschädigt - mehr dazu in Hagel: Ansturm auf Versicherungen (kaernten.ORF.at; 25.6.2014). Die Versicherung stufte sie daraufhin in die Haftpflicht zurück: „Im ersten Moment hat sie sich geweigert, den Schaden zu übernehmen.“ In einem Schreiben sei angeboten worden, einen Teil zu übernehmen. Erst, als sie mit ihrem Anwalt gedroht habe, sei der Schaden von 5.700 Euro beglichen worden, so Baumgartner.

„Auto gilt als unversicherbar“

Doppelt bitter ist, dass das Leasingauto eigentlich vollkaskoversichert sein müsste. Ihr Versicherungsberater habe zu ihr gesagt, dass sie auch bei keinem anderen Unternehmen mehr eine Vollkaskoversicherung bekomme werde: „Dass dieses Auto unversicherbar ist, es steht in einer Datenbank, die auch andere Versicherungen einsehen könnten.“

Etwas mehr als ein Jahr danach wurde ihr Auto wieder durch Hagel schwer beschädigt, diesmal in Villach. Jetzt muss die 32-Jährige den Schaden von rund 8.000 Euro selbst bezahlen. Nach der ORF-Recherche will sich ein anderer Versicherungsberater des betroffenen Instituts die Sache noch einmal genau anschauen. Die Arbeiterkammer spricht von unseriösen Machenschaften der Versicherer.

Grund für Kündigung nicht erfahren

Susanne Kißlinger, oberste Konsumentenschützerin in der Arbeiterkammer Kärnten, wünscht sich eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes, damit Versicherungen nicht mehr nach eigenem Ermessen Kunden kündigen können: „Dieses beiderseitige Kündigungsrecht soll bei Naturgewalten gesetzlich geregelt werden.“ Julia Baumgartner erfuhr von ihrer Versicherung auch nie einen Grund für die Auflösung des Vollkaskoschutzes. Im Schreiben stehe nur, dass der Vertrag geändert worden sei.

So gehe es Kunden quer durch alle Versicherungsunternehmen, so die Arbeiterkammer. Von Seiten der Versicherungen heißt es, man halte sich an alle gesetzlichen Bestimmungen und im Rahmen dieser seien Kündigungen von Versicherungsseite möglich.

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