Strafantrag gegen Christian Ragger

Gegen den Kärntner FPÖ-Obmann und Landesrat Christian Ragger ist Strafantrag wegen des Verdachts der versuchten Untreue eingebracht worden. Es geht um Einflussnahme bei einem Wohnbaudarlehen. Ragger weist die Vorwürfe zurück, im Falle einer Verurteilung will er aber zurücktreten.

Es geht laut Staatsanwaltschaft Klagenfurt um Einflussnahme bei Zins- und Stundungskosten einer Bezieherin eines Wohnbaudarlehens. Konkret wird Ragger das Delikt der Untreue nach Paragraph 153 des Strafgesetzbuches vorgeworfen. Er soll beim zuständigen Beamten in der Landesregierung interveniert haben, dass die Darlehensbezieherin Kosten und Zinsen in der Höhe von 14.000 Euro für eine vorzeitige Rückzahlung nicht begleichen muss. Das Land würde hier also 14.000 Euro weniger einnehmen.

Der Mitarbeiter in der Abteilung lehnte die Intervention laut Strafantrag aber ab, es blieb also beim Versuch. Der Fall wurde angezeigt. Aus Raggers Anwaltskanzlei hieß es, der Strafantrag sei eingegangen, die Angelegenheit müsse nun geprüft werden. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahren Haft.

Ragger: Wollte behinderter Frau helfen

Im ORF-Interview sagte Ragger am Mittwoch, er habe nur einer behinderten Frau, die einen Schlaganfall erlitten habe, helfen wollen, das werde nun zum Kriminalfall gemacht. Die Frau habe länger zur Therapie nach Wien müssen und ihre Kärntner Wohnung in dieser Zeit vermietet. Das sei ein Ausschlussgrund für die Wohnbauförderung, das Wohnbauförderungsdarlehen werde dann mit Verzugszinsen sofort fällig gestellt.

Ragger: „Wir haben eine sozialgerechte Lösung gesucht und wollten die Zinsen nachlassen. Laut Rechtsauskunft des Verfassungsdienstes war dies nicht möglich, da war der Fall aber schon vor Gericht. Die Frau musste Darlehen, Zinsen und Rechtsanwaltskosten beider Parteien bezahlen.“ Dem Land sei in dem Fall deswegen kein Schaden entstanden.

Bei Verurteilung Rücktritt

Da er für die Frau interveniert habe, sei er nun mit einem Strafantrag konfrontiert. Offensichtlich dürfe man nach Meinung der Staatsanwaltschaft so nicht intervenieren, meinte Ragger am Mittwoch im ORF-Interview. Sollte das Gericht das auch so sehen, dann werde es wohl zu einer Verurteilung kommen. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung werde er sich an den von ihm selbst beschlossenen Kodex der FPÖ halten: „Das bedeutet, dass ich dann aus der Politik ausscheide.“