Prozess: Drei Kleinkinder misshandelt

Ein 30-jähriger Ghanaer ist am Mittwoch wegen Quälens und Vernachlässigen seiner drei Kleinkinder vor Gericht gestanden. Zwei Kindern soll er den Oberschenkel gebrochen, einem weiteren Kind Schnittverletzungen zugefügt haben. Zur Hörung weiterer Zeugen wurde vertagt.

Die Vorwürfe in der Anklageschrift von Staatsanwältin am Landesgericht Klagenfurt Heidrun Endisch wiegen schwer: Vor vier Jahren soll der Angeklagte seine Tochter im Alter von damals fünf Monaten so schwer misshandelt haben, dass ihr Oberschenkel brach. Zwei Jahre später, im Juni 2013, ein ähnlicher Fall bei seinem acht Monate alten Sohn. Auch hier soll der Mann das Bein des Kleinkindes so stark nach innen gedreht haben, dass das Kleinkind einen Bruch erlitt.

Kindergarten zeigte Schnittverletzungen an

Ein halbes Jahr später soll der 30 Jahre alte Mann, der ursprünglich aus Ghana stammt, seinen vier Jahre alten Sohn beim Haareschneiden an der Stirn verletzt haben. Die Schnittverletzungen mussten behandelt werden, eine Kindergarten-Pädagogin zeigte den Fall an. Der Mann streitet alle drei Vorfälle ab. Er hat jeweils eine anders lautende Sicht auf die Geschehnisse.

Prozess Ghanaer Misshandlung

ORF/Bernd Radler

Kind habe sich selbst verletzt

Der Mann sagte auf Englisch aus, ein Dolmetscher übersetzte. Der Oberschenkelbruch bei seinem acht Monate alten Sohn soll daher kommen, dass der Bub beim Strampeln mit seinem Bein in den Gitterstäben seines Bettchens hängen geblieben sei. Das sei unmöglich, sagte die behandelnde Kinderärztin vom Klinikum Klagenfurt, die den Fall angezeigt hatte. Auch ein Gutachten eines Sachverständigen besagt, dass eine derartige Selbstverletzung des Kindes als unwahrscheinlich gilt. Das Kleinkind ist mittlerweile verstorben, es war von Geburt an körperlich schwer beeinträchtigt und musste mit einer Sonde ernährt werden.

Zweiter Fall: Geschlechtliche Nötigung

Der Mann war vor dem Schöffengericht auch wegen geschlechtlicher Nötigung angeklagt: Die Staatsanwältin wirft dem Mann vor, eine 25 jährige Frau aus Klagenfurt in einer privaten Wohnung mit seinem Körpergewicht gegen eine Couch und später gegen einen Kasten gedrückt zu haben. Dabei soll er die Frau auch am Gesäß und an den Brüsten berührt haben. Der Angeklagte bestreitet auch diese Vorwürfe und zeigte dem Richter einen Whatsapp-Chatverlauf auf seinem Handy. Der Chatverlauf beinhaltet auch Nacktfotos des Opfers. Darin soll die Frau aus Klagenfurt sexuelle Handlungen verlangt haben. Das stritt das Opfer vor Gericht ab, gab aber zu, ein Nacktfoto verschickt zu haben.

Der Angeklagte vermutet, dass ihn die Frau grundlos belastet, da er bei einem privaten Treffen verweigert habe, ihr sein Geschlechtsteil zu zeigen, weil er zu dem Zeitpunkt eine Freundin hatte. Der vorsitzende Richter, Dietmar Wassertheurer, sprach nach der Verhandlung kein Urteil - der Prozess wurde vertagt.

Das Gericht will weitere Gutachten anfordern und Zeugen hören, um die verwirrenden Sachverhalte rund um die Vorwürfe des Quälens und Vernachlässigen der Kleinkinder zu klären. Auch die Kindesmutter soll geladen werden. Wann der Prozess fortgeführt wird, war zunächst offen.