Experte zu HCB: „Alle weggeschaut“

Beim HCB-U-Ausschusses sind am Mittwoch Verfahrens- und Umweltmediziner am Wort gewesen. Bei der Genehmigung der Verbrennung des giftigen Blaukalks im Zementwerk Wietersdorf hätten „alle weggeschaut“, sagte ein Zeuge aus.

Die Funkkommission stellte in ihrem Bericht grobe Mängel bei der Genehmigung der Blaukalkentsorung im Wietersdorfer Zementwerk fest, am Mittwoch sagten die Mitglieder vor dem U-Ausschuss aus. Sie sehen eine grobe Unterschätzung der Gefahr.

Bei der Genehmigung der Verbrennung des giftigen Blaukalks im Zementwerk Wietersdorf hätten alle am Verfahren Beteiligten weggeschaut, sagte am Mittwoch der Umweltjurist Bernhard Raschauer im HCB-Untersuchungsausschuss des Kärntner Landtages. Alle hätten unter enormem Zeitdruck gehandelt, damit die mit Steuergeld geförderte Sanierung der Deponie der Donau Chemie durch ein Kärntner Unternehmen erfolgen kann, so der Jurist.

Experte: Es ist getrickst worden

Gefälligkeiten und Unterschätzung der Gefahr, die von der Altlast ausgeht, hätten zum Umweltskandal im Görtschitztal geführt, sagte der Verfahrenstechniker Franz Neubacher. Umweltjurist Bernhard Raschauer meinte: „Es ist hier sozusagen getrickst worden. Man hätte schnell schauen müssen, ein Genehmigungsverfahren zu erhalten. Es wäre sich aber nicht ausgegangen.“

Auflagen für die Verbrennung seien auch nicht erteilt worden. Und verfahrenstechnisch sei die Verbrennung in Wietersdorf vollkommen unausgegoren gewesen. Neubauer zeichnete dieses Bild: „Man hatte die Hoffnung, sehr elegant und zügig ein historisches Problem aus dem Weg schaffen zu können.“

Jurist spricht Schuldfrage an

Die Frage wer tatsächlich für den HCB-Skandal im Görtschitztal verantwortlich ist, wollten die Experten zunächst nicht beantworten. Auf Nachfrage wurde einer von ihnen - nämlich Raschauer - aber deutlich: „Es gibt für mich nur einen Verantwortlichen und das ist die Quelle von all dessen, wo das Altlasten-Sanierungsgut herkommt. Mich wundert, dass hier nie Justizverfahren gelaufen sind.“ Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Der Blaukalk-Bescheid sei rechtswidrig gewesen, kritisierte am Donnerstag Grün-Abgeordneter Michael Johann: „Da bestimmte für die Blaukalk-Verarbeitung notwendigen Anlagenteile im Jahr 2010 nicht existierten, hätte eine Genehmigung nicht erteilt werden dürfen.“ Die Genehmigung von Blaukalk sei laut Raschauer mit Sicherheit rechtswidrig, auch wenn in Österreich die Vorgehensweise üblich sei, dass versucht werde, sich Projekte im Anzeigeverfahren genehmigen zu lassen um ordentliche Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden. Der Zeitdruck vor der Genehmigung sei vom Werk selbstverschuldet gewesen, meint Johann. Schon seit 2004 habe die Absicht bestanden, Blaukalk aus der Deponie Brückl zu verarbeiten.

Experte gegen Verbrennung in Wietersdorf

Die Verbrennung in Wietersdorf ist derzeit keine wirkliche Option, eine Verbrennung des giftigen Blaukalks aus der Deponie in Brückl aber dringend notwendig. Daher gelte es jetzt alle in Frage kommenden Anlagen auf ihre Möglichkeiten hin auszuloten, sagte Verfahrenstechniker Neubacher. Es gebe in Österreich etliche Anlagen, die kontaminierten Blaukalk behandeln könnten, zum Beispiel zwei Anlagen in Wien und eine in Arnoldstein. Die Möglichkeiten müssten sehr sorgfältig geprüft werden.

Köfer: Skandal hätte verhindert werden können

Aus den Aussagen der Mitglieder der Funk-Kommission vor dem U-Ausschuss sind laut Landesrat Gerhard Köfer und Team Kärnten-Abgeordneter Martin Rutter klare Rückschlüsse zu ziehen: „Die Funk-Kommission äußerte unmissverständliche Kritik an der amtsinternen Kommunikation und der Koordination in der Regierung und sah in diesen Bereichen erhebliche Mängel, die bis heute nicht behoben worden sind. Zudem wurde von der Kommission völlig zu Recht ein höheres Maß an Sorgfalt in Bezug auf die Umsetzung und Einhaltung von Gesetzen eingemahnt. Der HCB-Skandal hätte verhindert werden können.“

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