Pflegeheimbetreiber klagen Land

Drei Pflegeheimbetreiber führen einen Prozess gegen das Land, weil sie ihrer Ansicht nach zu wenig Geld erhalten. Es geht um den Sockelbetrag, mit dem die Regelleistungen in einem Heim abgedeckt werden. Das Landesgericht entschied nun gegen einen der drei Kläger.

Derzeit darf für Pflegeheime mit einem Vertrag mit dem Land jeder Bewohner nur etwas mehr als 2.000 Euro pro Monat kosten. Dieser Sockelbetrag wird vom Land festgelegt und ist für jeden Bewohner gleich, egal, ob er sich selbst versorgen kann oder Hilfe bzw. Pflege benötigt. Mit dem Sockelbetrag werden die Regelleistungen wie Wohnen, Reinigen, Wäsche, Essen, Steuern, Strom etc. abgedeckt. Jeder Bewohner muss grundsätzlich für seinen Pflegeplatz selbst zahlen.

Pflegegeld kommt noch dazu

Benötigt jemand Pflege, kommt ein Pflegezuschlag dazu. Er orientiert sich an der Einstufung des Bewohners nach dem Bundespflegegeldgesetz und ist für alle Heime gleich hoch. Sollte das Einkommen des Bewohners nicht für seinen Pflegeplatz reichen bzw. kann jemand nicht die vollen Kosten übernehmen, kann man einen Antrag an das Land stellen, um eine Kostenübernahme zu erreichen.

Laut einigen Heimbetreibern ist der Sockelbetrag des Landes zu gering. Es würden mehr Kosten entstehen, als sie vom Land abgegolten werden, so die Kritik. Gutachten würden diesen Umstand belegen.

Heimbetreiber geht in Berufung

Otto Scheiflinger, der österreichweit mehrere Pflegeheime betreibt, klagte aus diesem Grund das Land Kärnten. Konkret geht es um 768.000 Euro für die Jahre 2012 und 2013. Das Landesgericht Klagenfurt kam in erster Instanz zum Schluss, dass das Land nicht verpflichtet sei, den Heimbetreibern mehr zu bezahlen. Scheiflinger will in Berufung gehen: „Grundsätzlich bin ich gezwungen, den Prozess so weit zu führen, bis wir Klarheit haben, ob das Land verpflichtet ist, Kosten, die durch Verordnungen und Gesetzte entstehen, in dieser Form den Bewohnern zu gewähren oder nicht. Ich weiß von Kollegen, dass sie wirtschaftlich in einer prekären Situation sind.“ Konkurse seien nicht ausgeschlossen, so Scheiflinger.

Noch zwei weitere Heimbetreiber führen derzeit eine Klage gegen das Land. Für die zuständige Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) ist das Urteil des Erstgerichts richtungsweisend: „Es bestätigt, dass Abgangsdeckungen von Seiten des Landes nicht zu tragen sind. Es wird ja niemand gezwungen, mit dem Land Kärnten einen Vertrag abzuschließen und die Bedingungen anzunehmen.“

Eine Einigung ist derzeit nicht in Sicht. Scheiflinger sagt, er müsse den Abgang durch betriebsinterne Umschichtungen ausgleichen. Jetzt wird sich das Oberlandesgericht Graz mit dem Fall beschäftigen.

Link: