Ehefrau erwürgt: 7,5 Jahre Haft

Am Mittwoch ist der Prozess gegen einen 34-jährigen Mann fortgesetzt worden, der im Mai 2014 seine Ehefrau und Mutter von drei Kindern erwürgt haben soll. Das Urteil lautet auf siebeneinhalb Jahre Haft, die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.

Der 34-Jährige soll seine 21-jährige Ehefrau im Mai 2014 im Zuge eines Streits erwürgt haben. Zuvor fand er in facebook einen Chat seiner Frau mit einem anderen Mann, angeblich mit der Aufforderung, den Ehemann doch zu verlassen. Das Paar geriet in Streit, der Bosnier soll seine Frau auf das Bett gedrückt und bis zum Erstickungstod gewürgt haben. Die drei Kinder im Alter von ein bis vier Jahren waren in einem Nebenzimmer. Laut Zeugenaussagen habe es während der vier Jahre dauernden Ehe immer wieder Streit gegeben.

Ein Gutachten bescheinigte dem Mann eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit während der Tat. Weil er die Frau in heftigem Zorn getötet haben soll, wurde es kein Mord- sondern ein Totschlagsprozess. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die drei kleinen Kinder leben nun bei der Großmutter.

„Symbolisches Schmerzensgeld“

In seiner Urteilsbegründung erklärte der Vorsitzende des Schöffensenats, Gerhard Pöllinger, dass die Unbescholtenheit und das Geständnis des Mannes als mildernd zu werten seien. „Das Opfer darf aber niemals zum Täter gemacht werden“, meinte Pöllinger zur Begründung für den Ehestreit. Neben der Haftstrafe sprach Pöllinger den drei Kindern und der Mutter des Opfers jeweils 1.000 Euro Schmerzensgeld zu. „Ein symbolischer Betrag“, wie der Richter erklärte, „denn mit Geld kann man nie wieder gutmachen, was passiert ist.“

Ob er alles verstanden habe, wollte der Richter vom Angeklagten wissen. „Da“ sagte er auf bosnisch, „ja“. Er werde das Urteil annehmen. Staatsanwältin Gabriele Lutschounig hält die Strafe für zu gering und legte Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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