Zivilklagen gegen Hochosterwitz-Burgherrn
Im Sommer 2012, während eines Mittelalterfestes, wurden einige Menschen durch den Felssturz teils schwer verletzt. Darunter auch ein damals zehnjähriger Bub. Wie die „Kleine Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) berichtete, kam nach dem Freispruch für den Burgherren im April nun wieder juristische Bewegung in den Fall.
Berufung durch Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft will den Freispruch des Bezirksgerichts St. Veit Khevenhüller-Metsch so nicht hinnehmen. „Wir haben Berufung angemeldet“, bestätigte Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, den Schritt gegenüber der APA. Das Urteil liege inzwischen vor, der Akt werde bearbeitet.
Christophorus11
Familien fordern Schmerzensgeld
Nicht nur das Straf-, auch das Zivilgericht hat mittlerweile mit dem Felssturz zu tun. Die Familie des zehnjährigen Oberösterreichers, der von einem Felsstück am Kopf getroffen worden war, brachte eine 132.000 Euro schwere Zivilklage gegen Khevenhüller-Metsch ein, sagte Zivilgerichtssprecher Wilhelm Waldner zur APA. Neben dem Buben sind noch zwei Angehörige bei dieser Klage dabei.
Eine zweite Klage wurde von einem weiteren damals verletzten Mann eingebracht. Er fordert 51.000 Euro. Bei beiden Klagen geht es um Schadenersatz, Schmerzensgeld und die Feststellung zukünftiger Schäden.
Links:
- Kleine Zeitung Artikel
- Nach Felssturz: Burgherr freigesprochen (kaernten.ORF.at; 9.4.2015)
- Felssicherung auf Burg Hochosterwitz
- Felssturz: Kind in künstlichem Tiefschlaf (kaernten.ORF.at; 22.7.2012)