Bauern müssen Bäume und Büsche digitalisieren

Den Bauern macht nach den Almflächen nun die Landschaftselemente-Richtlinie der EU Sorgen. Sie schreibt eine Digitalisierung der Landschaftselemente vor, u.a. auch Bäume, Sträucher und Hecken. Die Plattform Almfutterflächen befürchtet Rückforderungen.

Was genau sind Landschaftselemente, brauchen Bauern für jeden Obstbaum oder für eine Strauchentfernung nun eine Behördenbewilligung. Es herrscht viel Unsicherheit unter den Landwirten, sagte der Sprecher der Plattform Almfutterlächen, Heimo Urbas. Er kritisierte den Bürokratismus und die Landwirtschaftskammer, die die Bauern nur mangelhaft informiert haben soll.

Definition Landschsaftselemente

„Landschaftselemente (LSE) sind punktförmige oder eindeutig von ihrer Umgebung abgrenzbare flächige Bestandteile der Landschaft mit gleicher Nutzung, gemeinsamer ökologischer Funktion, einheitlicher Struktur und liegen oft zwischen oder in landwirtschaftlichen Nutzflächen. LSE besitzen einen hohen ökologischen Wert und erfüllen viele Funktionen.“ LSE seien: Bäume/Büsche, Feldgehölz/Baumgruppe/Gebüschgruppe, Hecke/Ufergehölz, Rain/Böschung/Trockensteinmauer, Graben/Uferrandstreifen, Teich/Tümpel, Steinriegel/Steinhage(Quelle: AMA)

„Bäume müssen wieder ausgegraben werden“

Der Plattform seien Beispiele für Sanktionen gegen Bauern bekannt. So seien von einem Landwirt wegen der Entfernung einer 40 Meter langen und etwa drei Meter breiten Hecke 12.000 Euro zurückgefordert worden. Manfred Muhr von der freiheitlichen unabhängigen Bauernschaft und Vorstandsmitglied der Landwirtschaftskammer ist noch der Fall eines Lavanttaler Obstbauern bekannt, der sich nichts dabei gedacht hatte, neue Obstbäume zu setzen. Es habe am Hof eine Kontrolle mit der Naturschutzbehörde gegeben und es sei festgestellt worden, dass das nicht mehr standortgerecht sei. Die neuen Bäume seien zu entfernen und durch Hochstammbäume zu ersetzen.

In einem weiteren Fall beklagt ein Bergbauer, dass Landschaftselemente von seinem Verpächter entfernt worden seien und ihm, obwohl er nicht schuld daran gewesen sei, die ÖPUL-Prämie von rund 9.500 Euro für ein ganzes Jahr gestrichen worden sei. Begründet sei die Maßnahme damit worden, dass die Veränderung von Landschaftselementen vom Land genehmigt werden müssten, bevor die Veränderung vorgenommen werde. Nachgereichte Unterlagen könnten nicht berücksichtigt werden.

Alte Luftbilder verwendet

Bisher habe man verabsäumt, die Landschaftselemente klar festzulegen und den Bauern klar zu sagen, was das sei. Das Gesetz gebe es seit dem EU-Beitritt Österreichs, aber nun dränge die Zeit, so Muhr. Mitarbeiter der Agrarmarkt Austria (AMA) begannen nun mit der Digitalisierung der Landschaftselemente. Mit Luftbildern, die jedoch schon zwei Jahre alt sind. aufgrund der Rechtsunsicherheit findet am Mittwoch in St. Margarethen bei Wolfsberg eine Infoveranstaltung statt.

Laut AMA-Homepage seien die Landschaftselemente zu digitalisieren, damit Leistungsabgeltungen und gesetzliche Standards „dokumentiert und kontrolliert“ werden können. Die erbrachten Leistungen der Antragsteller können „angemessener“ und „gezielter“ gefördert werden.

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