„Kuhattacke“: Wanderin beim OGH abgeblitzt

Ein Ehepaar, das 2010 in Kärnten beim Wandern von einer Mutterkuh attackiert und verletzt worden war, ist mit einer Klage auf Schadenersatz nun auch beim Obersten Gerichtshof (OGH) abgeblitzt. Die angebrachten Warnschilder seien ausreichend gewesen, so das Höchstgericht.

Das Urlauberehepaar aus München wanderte im Juli 2010 mit zwei Jagdhunden, die sie an der kurzen Leine führten, auf einer Almweide der Turracher Höhe zwischen den Gasthäusern „Gletschermühle“ und „Almstube“. Eine Mutterkuh fühlte sich und ihren Nachwuchs durch die Hunde bedroht, das Tier attackierte und verletzte die Urlauber. Die Frau forderte in der Folge Schadensersatz vom Tierhalter und dem Eigentümer der Weide. Mit ihrer Klage auf Schadenersatz blitze sie beim Landesgericht Klagenfurt ab, ebenso beim Oberlandesgerichts Graz als Berufungsinstanz. Nun wies auch der Oberste Gerichtshof die Klage ab.

OGH: Hinweis auf Lebensgefahr nicht nötig

An den beiden Zugängen der Weide waren Warnschilder mit der Aufschrift „Achtung Mutterkühe! Mitführen von Hunden auf eigene Gefahr“ angebracht. Die Klägerin meinte, dass ein Zaun zwischen Kühen und Wanderweg vonnöten sei und war darüber hinaus auch der Ansicht, dass auf „Lebensgefahr“ hinzuweisen sei.

Die Obersten Richter befanden hingegen, dass die angebrachten Warnhinweise ausreichend waren. Dass ein Angriff einer ausgewachsenen Kuh mit einem Gewicht von rund 750 Kilo lebensgefährlich sein kann, dass verstehe sich von selbst, heißt es in der Entscheidung des OGH wörtlich. Auch hätten die Schilder auf die Gefahr durch mitgeführte Hunde hingewiesen. Überdies sei auch von Hundehaltern zu verlangen, dass sie über die mit dem Halten von Hunden typischerweise ausgehenden Gefahren Bescheid wissen.

Links: